Die aktuelle Debatte dreht sich um die Renten, nicht aber um die Pension. Die ist die Rente de luxe für Beamte. Zu Recht?
Alle Menschen sind gleich, aber manche sind gleicher; in Deutschland heißen die Gleicheren Beamte. Bei ihnen nennt sich die Rente Pension, und der Unterschied besteht nicht nur in der Bezeichnung, sondern vor allem in der Höhe, den Erhöhungen und der Arbeitszeit, die einer aufwenden muss, um sodann ein auskömmliches Alterseinkommen zu erhalten. Die Pension ist eine Rente de luxe für Beamte in Ruhe. Zu Recht?
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An den Diskussionen, die sich jüngst an der Anhebung der Renten um 1,1 Prozent entzündeten, war einiges bemerkenswert: Wie schnell aus einem Zuschlag von 13 Euro für den Durchschnittsrentner eine Grundsatzdebatte wurde, bei der bisweilen über die Alten und das Altern geredet wurde wie über eine Terrordrohung!
Besonders bemerkenswert war die Warnung des Alt-Bundespräsidenten Roman Herzog vor einer "Rentnerdemokratie" und davor, dass "die Älteren immer mehr (werden) und alle Parteien überproportional Rücksicht auf sie (nehmen)". Am bemerkenswertesten war, worüber in der Debatte nicht geredet wurde und worüber auch Pensionär Herzog nicht sprach: über die Pensionen und über die wachsende Kluft, die sich zwischen Rentnern und Pensionären auftut.
Das durchschnittliche Alterseinkommen des Pensionärs liegt doppelt so hoch wie das des Durchschnittsrentners. Die Standardrente ist seit Mitte der neunziger Jahre nur um elf Prozent, die Standardpension aber um fast ein Drittel gestiegen. Es geht hier auch um ein Gerechtigkeitsproblem, das sich in krasser Form dann zeigt, wenn (wie in vielen Behörden) Beamte und Angestellte dieselbe Arbeit leisten, sogar im selben Zimmer sitzen - ihr Rechtsstatus, ihre Bezahlung und eben vor allem auch die Altersversorgung aber höchst verschieden sind.
Ist es also gerecht, dass es den Pensionären bedeutend besser ergeht als den Rentnern? In den Renten-Diskussionsrunden in Radio und Fernsehen und auf den Leserbriefseiten der Zeitungen meldeten sich Rentner zu Wort, die Herzogs Warnung wie folgt abwandelten: "Die Beamten in Ruhe werden immer mehr und alle Parteien nehmen überproportional Rücksicht auf sie." Diese Warnung fand aber - im Gegensatz zu der von Herzog - wenig Gehör, wohl aus zwei Gründen: zum einen deswegen, weil sie als Neiddebatte empfunden wurde; zum anderen, weil die Zahl der Rentner zwanzigmal so hoch ist wie die der Pensionäre.
An Punkt zwei lässt sich nichts deuteln, an Punkt eins schon: Die Rentner beklagen sich weniger darüber, dass die Pensionen zu hoch, als darüber, dass die Renten zu niedrig sind. In der Tat: Die Relationen stimmen irgendwie nicht, die Unterschiede zwischen Pension und Rente sind gravierend - und zur Begründung dieser Unterschiede kann man nur zu einer Formel im Grundgesetz Zuflucht nehmen.
Sie steht in Artikel 33, Absatz 5 und mittels dieser ist das Berufsbeamtentum gegen Eingriffe besser geschützt ist als ein Atomkraftwerk: Sie garantiert die "hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums". Hierzu zählen landläufig auch die guten Pensionen, deren Höhe lange als Ausgleich dafür galt, dass die Gehälter vorher eher niedriger waren als in der Privatwirtschaft.
Diese Zeiten freilich sind vorbei. Gleichwohl: Der Durchschnittspensionär erhält 2300 Euro monatlich, der Standardrentner 1176 Euro. Das hat auch damit zu tun, dass die Beamtenschaft sich anders zusammensetzt als die Rentnerschaft: Der Anteil des gehobenen und höheren Dienstes, der gut Ausgebildeten also, ist bei den Beamten ziemlich hoch. Das erklärt die Kluft zwischen Renten und Pensionen aber nur zum Teil. Bei den Beamten liegt schon die Mindestpension mit 1300 Euro viel höher als die Durchschnittsrente eines Arbeitnehmers; ein Beamter hat ja auch mit Arbeitslosigkeit nicht zu kämpfen.
Und: Die Mindestpension wird schnell erreicht, es genügen ein paar Dienstjahre, wobei Zivil- oder Wehrdienst sowie Ausbildung partiell angerechnet werden. Die Pension eines Beamten bemisst sich auch nicht, wie beim Rentner, aus einem in der gesamten Arbeitszeit errechneten Durchschnittseinkommen, sondern aus dem letzten Grundgehalt.
Und dank der Großzügigkeit des sehr beamtenfreundlichen 2. Senats des Verfassungsgerichts reicht es, dass die letzte Beförderung zwei Jahre zurückliegt, um das höhere letzte Gehalt zur Bemessungsgrundlage zu machen; der Gesetzgeber hatte eine Wartezeit von drei Jahren verlangt. Sicherlich: Kürzungen bei der Rente wurden dort und da auf die Pensionen übertragen - in Form von gedeckelten Pensionserhöhungen. Aber: Große Zumutungen waren das nicht (und Karlsruhe hat sie noch kleiner gemacht).
Man kann nicht über die Zukunft des Rentensystems diskutieren, ohne das Pensionssystem einzubeziehen. Das geschieht am besten dadurch, dass das Beamtentum auf seinen Kernbereich reduziert wird. So hat das der Staatsrechtsexperte Hans Peter Bull als Leiter einer nordrhein-westfälischen Reformkommission vorgeschlagen. Besondere Rechte und Leistungen sind also auf die Staatsbediensteten zu beschränken, deren Unabhängigkeit (wie bei Richtern) besonders wichtig ist, oder die (wie Polizisten, Soldaten, Feuerwehrleute) Gesundheit und Leben aufs Spiel setzen müssen.
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(SZ vom 14.05.2008/cag)
Es muss doch mal einer wenigstens hier alles richtig stellen oder ?
Irgendjemand der neutral beurteilt. (kann ich leider auch nicht)
Nach den ganzen Kommentaren zu urteilen ist mal wieder eine der tollen Neiddebatten entstanden. Sommerloch ??? oder den Blick vom versagenden Politiker ablenken ? Einen zerstrittenen Haufen kann man leicht lenken.
Ich bin selber im Beamter im mittleren Dienst und ich würde gerne raus aus der Beihilfe / privaten Krankenversicherung und in die GKV. Brauch ich wenigstens nicht mehr meine 3 Kinder und meine Frau einzeln Versichern - VOM NETTO 3 x 53 EUR + 1 x 158 + 1x 163 EUR !!! darüber redet keiner und was die Beihilfe alles gestrichen hat wird ja auch verschwiegen.
Desweiteren möchte ich gerne ein höheres Brutto dass ich meine Altersvorsorge selber gestalten kann. Raus aus der Pension (die 100 % versteuert wird und abzüglich der PKV)
da der Staat es nicht schaffte den einbehaltenen Unterschiedsbetrag zum Brutto der Angestellten in einen Pensionfonds anzulegen. - Geld für die allgemeinheit verwendet.
Jedem im Lande steht frei den Weg des Beamten einzuschlagen. Ausleseverfahren, danach Bewerben, Beamter auf Widerruf, Beamter auf Probe, Beamter a. L.mit 27.
Falls ich das Alter von 67 erreiche habe ich 52 Arbeitsjahre hinter mir und ich zahlte auch schon ein paar Jahre in die RV ein. Fakt.
Ich habe eine Lehre absolviert, ein Fachabitur, einen Meisterbrief im Elektrohandwerk und eine Ausbildung im mittleren Verwaltungsdienst.
Die was höhere Penisonen haben studierten auch. Ob´s ein Diplom- Verwaltungsfachwirt ist oder ein Jurist mit zwei Staatsexamen. Hat diese Ausbildung jemand in der freien Wirtschaft, (als Anwalt oder BWL) dann verdienst dieser auch mehr. resultiert - höhere Rente
Ich sehe leider nur noch den Aspekt des "sicheren Arbeitsplatzes" und bis dieser Status erreicht ist vergeht ja einige Zeit. (Angestellter nach 15 Jahren ist auch unkündbar)
Bevor ich einen Kommentar auf Bildzeitungebene ablasse, sollte ich mich ersteinmal über das Beamtentum informieren. Besonders was bei der Pension im mittleren und einfachen Dienst noch übrigbleibt. Nicht jeder wird Amtmann, Oberamtsrat oder Direktor.
viel Spass dann noch und kloppt Euch schön weiter während unsere Volksvertreter sich die weitere Diätenerhöhung genehmigen. Alles nur ein Ablenkungsmanöver
in den 150 Jahren deutschen Beamtenrechts haben sich die Beamten ein Füllhorn von Vergünstigungen zugesprochen. Da gibt es selbst nach der Scheidung Familienzuschuss, die In-sich-Beurlaubung erlaubt es, dass so viele Beamte Politiker werden. Sie behalten ihr Anrecht auf Wiedereinstellung, klappt es z.B. in der harten Wirtschaft nicht.
Absurd ist das Recht auf vom Staat bezahlte Rechtshilfe, sollte ein Beamter straffällig werden. Das ist so, als verlange eine diebische Verkäuferin von ihrem Chef die Bezahlung ihres Rechtsanwaltes. Der würde vor Lachen vom Stuhl fallen.
Ich bin nicht der Meinung von Herrn Prantl, dass z.B. Feuerwehrleute Beamte sein müssen. Die fire-fighters oder Bombardiers löschen ohne Beamtenstatus genau so gut. Auch Lehrer sollte man die Freiheit des Berufsstandortes geben, also anstellen statt verbeamten.
Mein Vorschlag, unteren und mittleren Dienst im Gehalt anheben und ansonsten behandeln wie Angestellte. Wären die Bundesverfassungsrichter keine Beamte, hätten sie schon längst die Beamtenprivikegien im Sinne der Gleichbehandlung als grundgesetzwidrig abgeschafft.
Wie in einem umgekehrten Fieberthermometer geht die Gerechtigkeitsrheorik immer nur nach unten. Wieso? Warum nicht den Angestellten eine alterswürdige Rente bescheren wie den Beamten. Geld ist genug da bei diesem Steueraufkommen. Und Geld für die Arbeiter und Angestellten der Planwirtschaft ist auch da. bei der Gewinnexplosion der letzten Jahre!
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@ rolfschmid: da bereits ihre letzten Kommentare keine Substanz enthalten, kann ich mir das wohl sparen.
Weitere Zeit werde ich Ihren Ergüssen nicht widmen.
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