Barmbek:Bundesanwaltschaft übernimmt Ermittlungen zu Messerangriff in Hamburg

Eine Frau legt in Hamburg Blumen vor dem Supermarkt ab, in dem ein Mann einen Menschen mit einem Messer tötete. (Foto: dpa)
  • Am Freitag hatte ein abgelehnter Asylbewerber in einem Supermarkt in Hamburg einen Mann erstochen und sieben weitere Menschen verletzt.
  • Ein radikal-islamischer Hintergrund liege nahe, der 26-jährige Angreifer habe sich aber wohl selbst radikalisiert, teilt die Bundesanwaltschaft mit.

Die Bundesanwaltschaft hat "wegen der besonderen Bedeutung des Falles" die Ermittlungen gegen den Messer-Attentäter von Hamburg übernommen. Ein radikal-islamischer Hintergrund liege nahe, der 26-jährige Angreifer habe sich aber wohl selbst radikalisiert, teilte die Karlsruher Behörde mit.

Anhaltspunkte für eine Mitgliedschaft in der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) oder einer anderen Gruppierung gibt es demnach nicht - auch nicht dafür, dass es Kontakte oder eine Einflussnahme gab. Die Ermittler hätten auch keine Hinweise auf andere Tatbeteiligte oder Hintermänner, hieß es. Er sitzt seit dem Wochenende wegen Mordverdachts in Untersuchungshaft.

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Hamburg trauert - doch hätte der Messerangriff im Stadtteil Barmbek verhindert werden können? Ahmad A. war den Behörden bereits als psychisch instabiler Islamist bekannt.

Von Thomas Hahn, Hamburg

Der Palästinenser, dem nach einem abgelehnten Asylantrag die Ausreise drohte, hatte am Freitag in dem Supermarkt im Hamburger Stadtteil Barmbek unvermittelt ein 20 Zentimeter langes Küchenmesser aus der Verpackung gerissen und damit auf umstehende Menschen eingestochen. Er tötete einen 50 Jahre alten Mann, sieben Menschen wurden verletzt. Passanten überwältigten den Angreifer. Vor der Tat hatte er nach einem Einkauf den Supermarkt zunächst verlassen, war dann aber wieder aus dem Bus ausgestiegen und umgekehrt.

Der in den Vereinigten Arabischen Emiraten geborene Mann war 2015 als Flüchtling nach Deutschland gekommen. Den Landesbehörden war er als Islamist bekannt, wurde aber als nicht unmittelbar gefährlich eingestuft. Zugleich scheiterte die Rückführung des abgelehnten Asylbewerbers daran, dass er noch keine gültigen Personalpapiere hatte. Auch gibt es Hinweise, dass er psychisch labil war.

Die Bundesanwaltschaft verfolgt Straftaten gegen die innere und äußere Sicherheit. Ein wichtiger Bereich ist der Terrorismus.

© SZ.de/dpa/AFP/dayk - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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