Mitarbeiter von Botschaften in Afrika, Südamerika und Osteuropa sollen systematisch gegen Zahlung von Schmiergeld Visa ausgestellt haben. Sie handelten angeblich im Auftrag von internationalen Schleuserringen.

Die Ausstellung von Visa gegen Bares in deutschen Botschaften ist offenbar noch immer möglich, obschon erst vor ein paar Jahren die sogenannte Visa-Affäre das Auswärtige Amt erschütterte.

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Botschaftsmitarbeiter sollen systematisch Visa für die Einreise nach Deutschland erteilt haben, die offensichtlich auf falschen Angaben basierten. (© dpa)

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Mitarbeiter mehrerer deutscher Botschaften sollen nach Angaben des Spiegel im Verdacht stehen, im Auftrag von internationalen Schleuserringen Hunderte von Visa ausgestellt und Schmiergelder kassiert zu haben.

Nach entsprechenden Hinweisen aus dem Auswärtigen Amt ermittele die Staatsanwaltschaft Berlin in acht Tatkomplexen wegen des Verdachts der bandenmäßigen Schleusung und Bestechlichkeit.

Betroffen seien deutsche Vertretungen in Afrika, Südamerika und in Osteuropa, wobei in Osteuropa gegen Botschaftsmitarbeiter in Ländern ermittelt werde, die früher Teil der Sowjetunion waren. Bei den Beschuldigten handele es sich um Mitarbeiter aus den jeweiligen Staaten. Sie sollen systematisch Visa für die Einreise nach Deutschland erteilt haben, die offensichtlich auf falschen Angaben basierten.

Die Antragsteller zahlten neben den üblichen Gebühren an die Konsularmitarbeiter pro Visum mehrere hundert Euro in bar, berichtet der Spiegel unter Berufung auf Ermittlungsergebnisse der Staatsanwalt. Für einige der Ausländerinnen, die auf diesem Wege nach Deutschland kamen, habe die Reise in Hamburger Bordellen geendet.

Deutsche Botschaftsangehörige sind offenbar nicht in die illegalen Praktiken verwickelt, doch die Auftraggeber für die Schleusungen sollen in Deutschland sitzen.

Schon 2004 gab es viel Wirbel um Visa: Die deutsche Botschaft in Kiew hatte in den Jahren zuvor mehrere tausend erschlichene Visas erteilt. 2000 waren im Rahmen des sogenannten Volmer-Erlasses Botschaften angewiesen worden, "im Zweifel für die Reisefreiheit" zu entscheiden.

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(sueddeutsche.de/hgn/mikö)