Auswärtiges Amt:EU-Einsatz gegen Schlepper

Der Einsatz gegen Schlepper ist zum Teil auch ohne UN-Mandat möglich, besagt eine Beurteilung des Auswärtigen Amtes.

Von Daniel Brössler, Brüssel

Der EU-Einsatz gegen Schlepperboote im Mittelmeer ist zum Teil auch ohne ein Mandat des UN-Sicherheitsrates möglich. Zu diesem Schluss kommt eine völkerrechtliche Beurteilung des Auswärtigen Amtes, die der Süddeutschen Zeitung vorliegt. Auf hoher See böten das Seerechtsübereinkommen und ein Zusatzprotokoll gegen die Schleusung von Migranten "völkerrechtliche Rechtsgrundlagen, die im Einzelfall eine Grundlage für einen Mitgliedstaat darstellen können, ein anderes Schiff anzuhalten, zu durchsuchen, zu beschlagnahmen und umzuleiten", heißt es in der Analyse. Voraussetzung sei, dass das verdächtige Schiff ohne Flagge unterwegs ist oder der Flaggenstaat zustimmt. Die Mission Eunavfor Med war am 22. Juni gestartet worden, allerdings genehmigten die EU-Außenminister zunächst nur eine erste Aufklärungsphase. In einer zweiten Phase sollen Schiffe zunächst auf hoher See und dann auch in Küstennähe angehalten werden können. In einer dritten Phase sollen von Schleppern genutzte Schiffe auch zerstört werden. Deutschland beteiligt sich mit zwei Schiffen an dem Einsatz. Ihre Zustimmung zu weiteren Phasen macht die Bundesregierung aber von einem UN-Mandat und einer Billigung durch Libyen, vorzugsweise durch eine Einheitsregierung, abhängig. Die EU-Außenbeauftragte Federica Mogherini möchte notfalls auch ohne UN-Mandat die zweite Phase starten. "Mit Kanonen auf Flüchtlingsboote zu schießen, ist politisch falsch und zudem völkerrechtswidrig. Ich wünschte mir die gleiche Energie der EU bei der Bekämpfung der Fluchtursachen", kritisierte Stefan Liebich, Außenpolitiker der Linken im Bundestag.

© SZ vom 18.07.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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