Außenansicht:Lautstarke Diplomaten

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Paul Behrens, 46, ist Dozent für Völkerrecht an der Universität Edinburgh. Zu seinen Arbeitsschwerpunkten gehören Diplomatenrecht und Konsularrecht. (Foto: privat)

Die Grenze zwischen Meinungsfreiheit und verbotener Einmischung ist bei Botschaftern schwer zu ziehen.

Von Paul Behrens

Diplomatische Finesse wird man dem amerikanischen Präsidenten Donald Trump bestimmt nicht nachsagen können. Überhaupt hält er es nicht so sehr mit der Diplomatie. Nach seiner Amtsübernahme entließ er erst einmal Dutzende von Botschafter, die sein Vorgänger Barack Obama ernannt hatte; und selbst heute sind noch etliche hohe Stellen im State Department unbesetzt. Wenn ab und an doch einmal ein Botschafter ernannt wird - wie Trumps Mann in Deutschland, Richard Grenell, der am Mittwoch seinen Antrittsbesuch im Auswärtigen Amt machte - dann schlägt er gleich so über die Stränge, dass er das halbe politische Leben gegen sich aufbringt. Er wolle die Konservativen in Europa stärken, sagte Grenell in einem Interview mit den ultrarechten Breitbart News. Den österreichischen Kanzler Sebastian Kurz hatte er zum Mittagessen eingeladen und ihn einen "Rockstar" genannt.

US-Botschafter Richard Grenell hat zum Amtsantritt in Berlin gleich Völkerrecht gebrochen

Dass bei solchen Äußerungen Unmut aufkommt, ist verständlich. Allerdings: Wenn der frühere SPD-Vorsitzende Martin Schulz dabei von einem Vorgang spricht, der "einmalig in der internationalen Diplomatie" sei, dann stimmt das auch wieder nicht. Da hat es schon ganz andere Sünder gegeben, gerade unter amerikanischen Diplomaten. 1974 etwa war in Italien für den US-Botschafter John Volpe der Spitzname "Golpe" geprägt worden. "Golpe" ist das italienische Wort für "Staatsstreich.

Es gibt durchaus Gründe, auch Grenells Verhalten ernst zu nehmen - nicht allein wegen der Machtstellung der Vereinigten Staaten. Das Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen, ein internationaler Vertrag, dem 191 Parteien angehören, und der etliche Aspekte des diplomatischen Lebens regelt, verbietet ausdrücklich die Einmischung in die inneren Angelegenheiten des Empfangsstaates. Damit nehmen Richard Grenells Worte einen ganz anderen Charakter an: Einmischung ist nicht nur eine Unhöflichkeit, sondern auch ein Bruch des Völkerrechts. Gastgeber nehmen es ernst damit. In der Vergangenheit ist es in diesem Zusammenhang auch schon zu Ausweisungen gekommen, ja, sogar zum Abbruch diplomatischer Beziehungen.

Die Vereinigten Staaten haben nun darauf hingewiesen, dass auch Botschaftern das Recht auf freie Meinungsäußerung zustehe. Das ist nicht sehr überzeugend: Ebenso wenig wie sich ein Beamter im Bundespräsidialamt öffentlich so wie am Stammtisch äußern darf, darf ein Diplomat ungehindert von seiner besonderen Mission daherreden wie er möchte. Es gibt da Grenzen seiner Äußerungsfreiheit. Diese sind gerade der Preis für den Botschaftertitel.

Andererseits: Erwarten wir nicht von Diplomaten, dass sie auch mal deutlich auftreten - etwa, wenn Mitbürger im Ausland in Schwierigkeiten sind? Tatsächlich sieht das Diplomatenrecht in einer ganze Reihe von Situationen vor, dass Botschafter sich zu Wort melden dürfen - zur Wahrung der Interessen ihres Staates zum Beispiel, aber auch, um die Position ihrer Regierung darzustellen. Dies hat Grenell wohl tatsächlich gemacht. Denn dass er mit seinem Lob der Konservativen mit der Trump-Regierung auf einer Linie liegt, darf man getrost annehmen.

Wahlkämpfe zu verfolgen ist in Ordnung. Doch muss man dazu im Kampagnen-Bus mitfahren?

Für Völkerrechtler liegt aber gerade darin die Schwierigkeit: Auf der einen Seite gilt das Einmischungsverbot; auf der anderen Seite das Recht, sich durchaus auch politisch einzubringen. Im Endeffekt geht es nicht anders, als im Einzelfall genau abzuwägen, ob das diplomatische Verhalten noch notwendig oder schon unverhältnismäßig war. Gerade beim Vorwurf der Parteinahme liegt der Teufel häufig im Detail.

William Shannon etwa, seinerzeit Botschafter der Vereinigten Staaten in Irland, wurde 1981 im Wahlkampfbus der irischen Partei Fine Gael gesehen. Das führte zu herber Kritik, aber Shannon wies darauf hin, dass es seine Absicht war, die Wahlkampagnen aller Parteien zu verfolgen. Tatsächlich ist das Beobachten von Wahlkämpfen ein legitimer Teil der diplomatischen Aufgaben. Ob es jedoch vom Bus einer Partei aus gemacht werden muss, ist eine andere Frage.

1998 wurde Andrew Burns, der britische Generalkonsul in Hongkong, der Einmischung bezichtigt, als er Wahlkandidaten verschiedener Parteien zu einem Treffen einlud, um Näheres über ihre politischen Positionen zu erfahren. Auch das lässt sich leicht als diplomatische Beobachtung interpretieren, und ein informelles Treffen kann häufig die effektivste Weise sein, um diese Aufgabe zu erfüllen.

Je mehr aber ein Diplomat sich deutlich für oder gegen eine bestimmte Partei seines Gastlandes ausspricht, desto schwieriger wird es, noch von legitimer Pflichtausübung auszugehen. Evan Galbraith fällt einem dazu ein, der US-Botschafter im Frankreich des Jahres 1984. Damals waren gerade kommunistische Politiker in die Regierung aufgenommen worden, und Galbraith sah sich bemüßigt zu erklären, ein französischer Kommunist sei ein "armer Franzose auf Abwegen". Dass das Unstimmigkeiten hervorrufen würde, war zu erwarten: Galbraith wurde zu Premierminister Pierre Mauroy zitiert, der ihn belehrte, dass derartige Kommentare "unakzeptabel" seien.

Diplomatische Stellungnahmen - auch deutliche und auch solche, die einer bestimmten Partei missfallen - haben ihren Platz. In einer Welt, die von schweren Menschenrechtsverletzungen geprägt ist, in der Machtmissbrauch durch viele Regierungen gang und gäbe ist und in der humanitäre Krisen drohen, werden Diplomaten dringend gebraucht, die auch einmal den Mut haben, offen zu sagen, dass bestimmte Entwicklungen inakzeptabel sind. Parteinahme hat da ihren Wert.

Aber nicht alle Fälle sind so edel motiviert. In etlichen Situationen tut man sich schwer, Gründe zu finden, um Parteinahme zu rechtfertigen. Es bleibt also dabei: Manchmal ist Einmischung nichts anderes als Einmischung.

© SZ vom 08.06.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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