AfD:Wenn Twitter löscht

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Verdacht auf Volksverhetzung: Die AfD-Politikerinnen Alice Weidel und Beatrix von Storch wurden nach umstrittenen Tweets angezeigt.

Die Staatsanwaltschaft prüft mehrere Anzeigen gegen die AfD-Bundestagsabgeordneten Beatrix von Storch und Alice Weidel. Die Kölner Polizei sowie zahlreiche Privatpersonen hätten Storch wegen des Verdachts der Volksverhetzung angezeigt, sagte der Kölner Oberstaatsanwalt Ulf Willuhn am Dienstag. Zudem hätten viele Dritte die Reaktion der AfD-Fraktionschefin Weidel auf die zeitweilige Twitter-Sperrung für Storch ebenfalls als Volksverhetzung angesehen.

Storch hatte auf Twitter auf Neujahrswünsche der Kölner Polizei geantwortet, die unter anderem auch auf Arabisch veröffentlicht worden waren, sie schrieb: "Was zur Hölle ist in diesem Land los? Wieso twittert eine offizielle Polizeiseite aus NRW auf Arabisch. Meinen Sie, die barbarischen, muslimischen, gruppenvergewaltigenden Männerhorden so zu besänftigen?" Den Tweet löschte Twitter wegen mutmaßlicher Volksverhetzung. Damit kam das am 1. Januar 2018 vollständig in Kraft getretene Netzwerkdurchsetzungsgesetz zur Anwendung, das die Betreiber sozialer Netzwerke zu Maßnahmen gegen Hassbotschaften auf ihren Plattformen verpflichtet. Weidel und AfD-Chef Alexander Gauland sprachen von Zensur.

Laut Storch, die wie Weidel dem AfD-Bundesvorstand angehört, sperrte Twitter zeitweise auch ihren Account. Auch Facebook habe den Tweet, den Storch dort gepostet habe, gelöscht, berichtete die AfD. Weidels Twitter-Kommentierungen zu dem Vorgang seien ebenfalls entfernt worden. Weidel hatte in ihrem Tweet die Sperrung des Twitter-Accounts ihrer Fraktions-Vizin kritisiert: "Unsere Behörden unterwerfen sich importierten, marodierenden, grapschenden, prügelnden, Messer stechenden Migrantenmobs." Storch kritisiere zu Recht, dass die Polizei auf Arabisch twittere.

Oberstaatsanwalt Willuhn sagte, es werde geprüft, welche Behörde die Zuständigkeit habe. Grundsätzlich gilt das Wohnortprinzip, im Falle Storchs wäre das Berlin, Alice Weidel lebt in Baden-Württemberg. Sollte die noch zu bestimmende Staatsanwaltschaft einen Anfangsverdacht gegen die beiden Abgeordneten sehen, müsste ihre Immunität aufgehoben werden, damit gegen sie ermittelt werden kann.

© SZ vom 03.01.2018 / Reuters - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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