AfD:Drei Wahlgänge sind genug

Scheiterte in drei Wahlgängen: AfD-Kandidat Glaser. (Foto: Bernd von Jutrczenka/dpa)

AfD-Politiker Glaser darf keinen weiteren Anlauf auf eine Bundestagsvizepräsidentschaft nehmen. Parteikollegin Alice Weidel nennt das "ein Unding".

Von Jens Schneider, Berlin

Die Kandidatur des AfD-Politikers Albrecht Glaser als Bundestags-Vizepräsident ist endgültig gescheitert. Es soll keinen weiteren Wahlgang geben. Die Mehrheit im Ältestenrat des Bundestages hielt dies für aussichtslos. Glaser fiel im Oktober in drei Wahlgängen durch. Die anderen Fraktionen lehnen ihn ab, weil er die Religionsfreiheit für den Islam infrage stellte.

Die AfD wollte ihn erneut zur Wahl stellen, anstatt jemand anderes zu nominieren. Allein die Linke unterstützte dies. "Die AfD hat das Recht aufzustellen, wen sie will. Und wir haben das Recht, diese Person dann zu wählen oder auch nicht", sagte ihr Parlamentarischer Geschäftsführer Jan Korte. "Wer anders verfährt, gibt der AfD unnötigerweise die Gelegenheit, sich als Opfer zu inszenieren."

AfD-Fraktionschefin Alice Weidel sprach von einem "bitteren Signal". Dass Glaser "nicht einmal mehr zu einem weiteren Wahlgang zugelassen wird, ist ein Unding". In der AfD wird erwogen, keinen neuen Bewerber zu nominieren. "Wir hätten jeden aufstellen können, jeder wäre abgelehnt worden", sagte Fraktionsgeschäftsführer Jürgen Braun. "Es hätte Mutter Teresa oder der Dalai Lama sein können, es wäre das gleiche Ergebnis."

Carsten Schneider, Parlamentarischer Geschäftsführer der SPD, betonte: "Die AfD hat grundsätzlich Anspruch auf diesen Posten. Das stellen wir auch nicht infrage." Er fügte hinzu: "Aber wir werden uns stets die Einzelpersonen genau ansehen."

© SZ vom 20.01.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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