Abstimmung im Parlament:Bundestag beschließt Steuer-Gleichstellung homosexueller Paare

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In der längsten Sitzung der Legislaturperiode verabschieden die Abgeordneten Dutzende Gesetze wie zu Managergehältern, Genitalverstümmelung und Steuerbetrug. Die steuerliche Gleichstellung schwuler und lesbischer Paare erhält breite Zustimmung - nur in der Unionsfraktion regt sich Widerstand.

In der letzten Sitzungswoche des Bundestages vor der Sommerpause haben die Abgeordneten ein Mammutprogramm hinter sich gebracht. Erst um 0:52 Uhr am frühen Freitagmorgen entließ Bundestags-Vizepräsident Wolfgang Thierse (SPD) die Abgeordneten in den Feierabend. Es war die längste Parlamentssitzung der zu Ende gehenden Wahlperiode. Dutzende von Abstimmungen standen auf dem Programm. Hier die wichtigsten Entscheidungen.

Ehegattensplitting für homosexuelle Paare: Drei Wochen nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat der Bundestag die steuerliche Gleichstellung von homosexuellen Paaren beschlossen. Das bislang Eheleuten vorbehaltene Ehegattensplitting gilt künftig auch für die eingetragenen Lebenspartnerschaften von Schwulen und Lesben. Anfang Juni hatten die Karlsruher Richter geurteilt, dass die bisherige Ungleichbehandlung verfassungswidrig ist. Das Ehegattensplitting senkt die Steuerbelastung verheirateter Paare. Die Ausweitung dieser Regelung auf die etwa 34.000 gleichgeschlechtlichen Partnerschaften kostet den Staat pro Jahr etwa 55 Millionen Euro.

Im Unionslager gab es Widerstand gegen die Gleichstellung. Der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen-Fraktion, Volker Beck, sagte der Nachrichtenagentur AFP, etwa 20 Abgeordnete der Unionsfraktion hätten gegen den Gesetzentwurf der Koalition gestimmt. Der Gesetzentwurf habe somit nur dank der Zustimmung der Opposition eine Mehrheit erhalten. Der CDU-Abgeordnete Stefan Kaufmann bestätigte Gegenstimmen in der Unionsfraktion und sprach von etwa 15 Abgeordneten. Er sei darüber "stark irritiert", sagte er. "Ich hätte mir gewünscht, dass die Kollegen geschlossen für den Gesetzentwurf stimmen." Kaufmanns Unionsfraktionskollege Jens Spahn schrieb auf Twitter: "Es war gutes Dutzend Ewiggestriger."

Änderungsanträge von SPD-, Grünen- und Linksfraktion lehnte der Bundestag in namentlicher Abstimmung ab. Auch eigene Gesetzentwürfe von SPD und Grünen fanden keine Mehrheit. Die Initiativen der Opposition sahen allesamt eine vollständige Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften mit der Ehe vor.

Anti-Abzocke: Verbraucher sollen besser vor unseriösen Geschäftspraktiken im Internet und am Telefon geschützt werden. Verabschiedet wurde ein Gesetzespaket, das unter anderem Massenabmahnungen gegen private Internetnutzer eindämmen soll. Anwälte dürfen für eine erste Abmahnung wegen illegalen Herunterladens von Bildern oder Musik künftig höchstens 155,30 Euro berechnen. Bisher sind es teils mehrere Hundert Euro. Gewinnspielverträge kommen nicht mehr am Telefon zustande, sie müssen per Fax oder E-Mail bestätigt werden. Inkasso-Unternehmen sollen erläutern müssen, für wen und warum sie offene Zahlungen eintreiben.

Mietpreisbremse: Die Union hat die im eigenen Wahlprogramm geplante Mietpreisbremse mehrheitlich abgelehnt. Mit den Stimmen der Koalition wurde ein Antrag der Grünen-Fraktion abgewiesen. Dieser sah eine Ermächtigung an die Länder vor, in Gebieten mit Wohnraummangel bei Neuvermietungen nur noch Erhöhungen bis zu zehn Prozent im Vergleich zur ortsüblichen Miete zuzulassen - genau dies fordert auch die Union im Wahlprogramm. Sie will dies aber erst nach der Wahl einführen.

Bundeswehr: Zwei Auslandseinsätze wurden verlängert: Die Bundeswehr beteiligt sich weiterhin an der Überwachung der libanesischen Küste und an der Stabilisierung des westafrikanischen Staates Mali. Zu den beiden Einsätzen können insgesamt bis zu 450 deutsche Soldaten entsandt werden.

Abgeordnetenbestechung: Union und FDP haben mit ihrer Mehrheit schärfere Regeln gegen die Bestechung von Abgeordneten abgelehnt. SPD und Grüne hatten eine namentliche Abstimmung erzwungen, damit die Koalition für oder gegen schärfere Korruptionsregeln Farbe bekennt. Rot-Grün wollte eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren, wenn sich Abgeordnete für eine Gegenleistung in bestimmter Weise verhalten. Die Koalition argumentierte, es gebe bereits Regeln.

Waffenhandelsabkommen: Drei Monate nach dem Beschluss der UN-Vollversammlung hat das weltweite Waffenhandelsabkommen auch den Bundestag passiert. Der Vertrag legt erstmals international verbindliche Regeln für den Export von Rüstungsgütern fest, und zwar für alle konventionellen Waffen von der Pistole bis zum Panzer. Nach jahrelangen Verhandlungen hatten die Vereinten Nationen Anfang April beschlossen, dass keine Waffen mehr an Länder verkauft werden sollen, die damit möglicherweise gegen Menschenrechte verstoßen. Geplant ist ferner der Aufbau von Kontrollsystemen zur Regulierung des Exports.

Genitalverstümmelung: Die Genitalverstümmelung bei Frauen und Mädchen wird in Deutschland künftig mit bis zu 15 Jahren Gefängnis bestraft. Der Bundestag beschloss die Einführung eines eigenen Straftatbestands. Bislang wurde die Verstümmelung weiblicher Genitalien lediglich als schwere Körperverletzung mit einer Haft von maximal zehn Jahren geahndet. Bei dem weltweit in 30 Ländern praktizierten Ritual wird die Klitoris teilweise oder vollständig entfernt. In besonders gravierenden Fällen wird sogar die Vagina zugenäht und nur eine kleine Öffnung belassen. Allein in Deutschland sollen etwa 30.000 Frauen und Mädchen leben, die bereits verstümmelt wurden oder denen ein ähnliches Schicksal droht.

Zwangsprostitution und Menschenhandel: Eine Änderung des Gewerberechts soll die Zwangsprostitution in Deutschland eindämmen. Eine entsprechende Gesetzesnovelle sieht die Einführung einer sogenannten Zuverlässigkeitsprüfung vor, der sich Bordellbetreiber künftig schon bei der Anmeldung ihres Gewerbes unterziehen müssen. Darüber hinaus können Auflagen zum Schutz der Prostituierten erteilt werden. SPD, Grüne und Linke lehnten das Gesetz als völlig unzureichend ab. Ob es den Bundesrat passieren kann, ist fraglich.

Managergehälter: Wegen der Empörung über ausufernde Managergehälter gibt es künftig zusätzliche Kontrollrechte für die Aktionäre von börsennotierten Unternehmen. Der vom Bundestag verabschiedeten Gesetzesnovelle zufolge entscheidet in Zukunft die Hauptversammlung einmal jährlich über die Vergütung des Vorstands und nicht mehr allein der Aufsichtsrat. Die Aktionäre stimmen sowohl über die konkrete Höhe der Bezüge ab als auch über das System der Vergütung. Eine gesetzliche Obergrenze für die Managergehälter gibt es allerdings nicht.

Zusammenarbeit gegen Steuerbetrug: Im Kampf gegen Steuerbetrug arbeitet Deutschland künftig enger mit den USA zusammen. Der Bundestag billigte ein entsprechendes Abkommen, das vor allem einen verstärkten Informationsaustausch vorsieht. So müssen Banken beiderseits des Atlantik regelmäßig Daten zur Besteuerung erheben und automatisch übermitteln. So soll verhindert werden, dass Steuerbetrüger über Finanzinstitute im Ausland den Fiskus ihres jeweiligen Heimatlandes hintergehen.

© Süddeutsche.de/dpa/AFP/odg - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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