NSU-Verfahren:Die Vertagung des Prozesses ist normal

Neue Hotels buchen, Flüge stornieren, erneut beim Chef um Urlaub bitten: Die Unterbrechung des NSU-Prozesses ist für die Angehörigen der Opfer nicht nur eine emotionale, sondern auch eine logistische Herausforderung. Doch die Verschiebung ist gerechtfertigt.

Ein Kommentar von Annette Ramelsberger

Natürlich wollen die Angehörigen der NSU-Opfer möglichst bald und ganz genau erfahren, warum ihr Vater, ihr Sohn, ihr Bruder erschossen wurde. Sie wollen die Hauptangeklagte Beate Zschäpe reden hören - alsbald. Doch bei Gericht gibt es Regularien und es gibt Rechte. Und es ist in einem Rechtsstaat geboten, dass Anwälte diese Rechte nutzen. Es ist normal, dass zu Prozessbeginn Befangenheitsanträge gegen Richter gestellt werden. Es gehört auch zu dieser Normalität, dass sich Richter für das Nachdenken über diese Anträge eine Woche Zeit nehmen.

Natürlich ist es für die Angehörigen beschwerlich, schon wieder neue Hotels zu buchen, Flüge zu stornieren und erneut beim Chef um Urlaub zu bitten. Die Unterbrechung des NSU-Prozesses um eine Woche ist für sie nicht nur eine emotionale, sondern auch eine logistische Herausforderung. Die Opfer-Beauftragte Barbara John spricht von einem "Vergraulprogramm" - und man kann nicht ganz ausschließen, dass dem Gericht der Nebeneffekt ganz recht ist, das Interesse am Prozess der Größe des Saals anzupassen.

Aber man muss auch erkennen: Ein Strafprozess ist keine Theateraufführung, er kommt nicht ohne Längen aus. Es geht nicht um Show, sondern um den Nachweis von Schuld. Es geht um Beweis, nicht um Gefühl. Die Prozessbeteiligten gehen einen langen, mühsamen Weg. Einfacher geht es nicht.

© SZ vom 08.05.2013 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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