NSU-Prozess:Gericht lehnt Entlassung der Zschäpe-Verteidiger ab

Sie können nicht mehr zusammen, aber sie müssen. Die Anwälte Stahl, Sturm und Heer baten darum, Beate Zschäpe nicht mehr verteidigen zu müssen. Das Gericht weist den Antrag ab.

Die Anwälte Wolfgang Heer, Anja Sturm und Wolfgang Stahl müssen Beate Zschäpe im Münchner NSU-Prozess weiter verteidigen. Nach SZ-Informationen lehnte das Oberlandesgericht München den Antrag der Verteidiger ab, von ihrem Mandat entbunden zu werden.

Bei Heer, Sturm und Stahl handelt es sich um Pflichtverteidiger. Deshalb konnte allein das Gericht über ihre sogenannte Entpflichtung entscheiden. Die Anwälte hatten am Montag darum gebeten, Beate Zschäpe nicht weiter verteidigen zu müssen. Die Bedingungen für eine ordnungsgemäße Verteidigung seien nicht mehr gegeben, argumentierten die Anwälte.

Zschäpe, die als mutmaßliche Mittäterin der zehn Morde des "Nationalsozialistischen Untergrunds" vor Gericht steht, hatte die drei Verteidiger in den letzten Prozesstagen demonstrativ ignoriert. Sie spricht offenbar ausschließlich mit Mathias Grasel, der ihr kürzlich als vierter Pflichtverteidiger zur Seite gestellt worden war.

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