Winnenden:Vater muss zahlen

Der Vater des Winnenden-Amokläufers Tim K. einigt sich mit der Versicherung auf einen Vergleich.

Der Vater des Amokläufers von Winnenden muss für einen Teil der Behandlungskosten von Opfern und Hinterbliebenen der Tat aufkommen. Der Vater von Tim K. schloss mit der Unfallkasse Baden-Württemberg einen außergerichtlichen Vergleich, wie ein Sprecher am Freitag mitteilte. Demnach verpflichtet sich der Mann, an die Unfallkasse 500 000 Euro zu zahlen. Damit seien alle Ansprüche für die Heilbehandlung und Therapien von betroffenen Lehrern und Schülern abgegolten. Der Vater habe darauf hingewiesen, dass er im Moment kein Geld habe. Die Unfallkasse sei trotzdem auf den Vergleich eingegangen, um einen vollstreckbaren Titel zu besitzen.

© SZ vom 11.03.2017 / dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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