Der Vater des Amokläufers von Winnenden geht gegen seine Verurteilung zu einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung vor. Nach Mitteilung seines Anwalts, Hans Steffan, wurde gegen die Entscheidung der 18. Strafkammer Ende der vergangenen Woche Revision eingelegt.
Der Grund: Das Landgericht hatte die Anklage nur wegen eines Verstoßes gegen das Waffenrecht zugelassen. Das Urteil lautet nun aber auch auf fahrlässige Tötung und Körperverletzung. Laut Steffan wird erst nach dem Eingang der schriftlichen Begründung des Urteils auch die Revision detailliert begründet. Dies sei nicht vor Ablauf der nächsten zwei Monate zu erwarten.
Der 17-jährige Tim K. hatte am 11. März 2009 in seiner früheren Realschule in Winnenden und auf der Flucht nach Wendlingen 15 Menschen und sich selbst erschossen. Die Tatwaffe hatte sein Vater zuvor unverschlossen im Schlafzimmer aufbewahrt.