Verordnung zu Olivenöl:EU räumt Restauranttische auf

Die Europäische Union hat entschieden, dass Olivenöl in Restaurants künftig nur noch in detailreich etikettierten Einwegbehältnissen angeboten werden darf. Damit wolle man Kunden vor Panschereien und Etikettenschwindel schützen. Mit Essig ist es etwas anderes.

Von Javier Cáceres

Restaurantbesucher müssen sich schon bald an neue Tischarrangements gewöhnen. Denn mit Beginn des kommenden Jahres werden europaweit die althergebrachten Ölkännchen von den Tischen und Theken der Gasthäuser verschwinden - jedenfalls wenn Olivenöl darin ist. Der Grund ist eine bisher weitgehend unbeachtete Reform der "Durchführungsverordnung über die Vermarktungsvorschriften für Olivenöl". Danach darf Olivenöl in Gaststätten nur noch in Einwegbehältnissen, also beispielsweise in nicht nachfüllbaren Flaschen, angeboten werden.

Der Grund dafür ist das Abstimmungsergebnis in einem Kreis mit dem sperrigen und charmanten Namen "Einheitlicher Verwaltungsausschuss Obst und Gemüse", in den die Regierungen Experten entsenden. Ein Sprecher von Agrarkommissar Dacian Ciolos bestätigte am Donnerstag, dass dort zwar keine qualifizierte Mehrheit für den Kommissionsvorschlag gefunden wurde. Die Zahl der Gegner war aber gleichwohl zu gering, um die vielleicht schrägste Entscheidung seit der legendären Gurkenkrümmungsverordnung noch abzubiegen. Nun darf die Kommission die Durchführungsverordnung ohne weitere Konsultationen ändern. Nach Gusto, sozusagen. Es fehlt nur noch der Eintrag ins Amtsblatt der Europäischen Union, der im kommenden Monat folgen soll.

Ein Kommissionssprecher sagte, dass damit die Qualität des europäischen Olivenöls gewahrt werden solle. Wenn man in den Restaurants statt alter Kannen nur noch detailreich etikettierte Einwegflaschen anbieten darf, damit der Gast seinen Salat verfeinert, gebe es einen höheren Schutz der Verbraucher vor möglichem Betrug. Gemeint sind damit mögliche Panschereien. Die müssen nicht zwangsläufig gesundheitsgefährdend sein; die Europäische Agentur für Lebensmittelsicherheit (EFSA) kennt jedenfalls keine Vorfälle aus jüngerer Vergangenheit. Dass aber Gastronomen Markenflaschen der Güteklasse nativ extra mit Öl minderer Qualität auffüllen, kommt aber ohne Frage vor. Doch ob die Kommission hier wirklich Abhilfe schafft?

Organisationen für Verbraucherschutz in mediterranen Ländern beklagen immer wieder, dass Olivenölfabrikanten Etikettenschwindel betreiben und minderwertiges Öl als extrafein verkaufen. Der Verbraucher ist also nicht vor Billigöl gefeit, wenn er es aus Einwegflaschen verkostet.

Auch andere Argumente wurden beiseite gewischt: Die Länder, die gegen den Vorschlag waren, darunter Deutschland, warnten unter anderem vor Lebensmittelverschwendung und Umweltverschmutzung. Einwegbehälter und Monodosen landeten auch auf dem Müll, wenn sie noch nicht aufgebraucht seien. Umgekehrt war es kein Zufall, dass die Zustimmung von Ländern kam, die Olivenöl produzieren. Auch von Italien und Portugal, wo solche Verbote schon herrschen. Klar ist, dass sich die Olivenölhersteller freuen werden. Je kleiner die Abfüllmenge, desto größer der Profit.

Unbeantwortet bleibt von der Europäischen Kommission dafür eine andere Frage: Wieso darf des Öls häufigster Begleiter, der Essig, weiterhin in Kännchen gereicht werden?

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