Vater in Kiel verurteilt:Sohn im Netz für Sex angeboten

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Im Internet sollen zwei Chatpartner den wechselseitigen Missbrauch ihrer Söhne verabredet haben. Nun wurde der eine Mann in Kiel wegen geplanten sexuellen Missbrauchs zu fast sechs Jahren Haft verurteilt.

Er lebte im Internet seine perfiden sadistischen Gewaltfantasien gegen Kinder aus und ersann brutale Folter- und Mordpläne. Jetzt muss ein 37-Jähriger unter anderem für den geplanten schweren sexuellen Missbrauch eines Kindes fünf Jahre und acht Monate hinter Gitter.

In Kiel ist ein Mann verurteilt worden, auf dessen Rechner die Polizei mehr als 200.000 Bilddateien und knapp 2000 Videos mit kinderpornografischem Material entdeckt hat. (Foto: dpa)

Das Kieler Landgericht sah es als erwiesen an, dass der IT-Spezialist aus dem Kreis Segeberg mit einem Chatpartner den wechselseitigen Missbrauch der Söhne im Internet verabredet hatte. In die Gesamtstrafe bezog das Gericht insgesamt 21 Einzelstrafen ein, unter anderem für gefährliche Körperverletzung. So hatte der Angeklagte an seinem Sohn eine betäubende Salbe und ein Schlafmittel ausprobiert. "Er hat seinen Sohn benutzt, der ihm schutzlos ausgeliefert war", sagte die Vorsitzende Richterin.

Zudem wurde der Mann wegen der Verbreitung kinderpornografischer Schriften verurteilt. Die Ermittler hatten auf seinem Rechner mehr als 200.000 Bilddateien und knapp 2000 Videos mit kinderpornografischem Material entdeckt. Zum Auswerten der Dateien brauchten Spezialisten vier Monate. Zum Teil zeigen sie schwerste Gewaltanwendungen.

Mit dem Urteil folgte das Gericht der Forderung der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte in ihrem Schlussvortrag vier Jahre Haft beantragt. Oberstaatsanwalt Axel Bieler hatte das hohe Strafmaß am Donnerstag vor dem Landgericht mit der besonderen Gefährlichkeit des Täters begründet. Laut Gutachten reichten dem einschlägig vorbestraften Mann seine sadistischen Gewaltfantasien nicht mehr: "Vielmehr ist die Realisierung von Straftaten als unausweichlich zu bezeichnen", sagte Bieler. Er kündigte nach dem Urteil an, dass der Angeklagte nach Verbüßung der Haft unter polizeilicher Beobachtung stehen werde.

Der Angeklagte sitzt bereits seit 2009 in Untersuchungshaft und war im September 2010 wegen der Verabredung zur Entführung und Ermordung eines Kindes zu elf Jahren und anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof hatte das erste Urteil im März jedoch in Teilen aufgehoben. Laut BGH erfüllen die Verabredungen des Angeklagten im Internet zu Straftaten mit zwei Unbekannten nicht den Straftatbestand der Verabredung zu einem Verbrechen.

Die Verabredung zu schwerem sexuellen Missbrauch eines Kindes ließ der BGH aber als Anklagepunkt zu - er konnte jetzt abermals verhandelt werden. Der Mann hatte in diesem Fall die Anonymität aufgegeben und mit seinem Schweizer Chatpartner Telefonnummern ausgetauscht. Details seiner widerwärtigen pädosadistischen Fantasien über Schändung und Vergewaltigung von Kindern hatten schon im ersten Prozess Zuschauer aus dem Saal getrieben.

Wie 2010 folgte der Angeklagte auch in der jetzigen Berufungsverhandlung in sich gekehrt die Verhandlung. Er hatte bestritten, seinen Fantasien in die Tat umsetzen zu wollen. In einer Erklärung wies er auf schwere Schikanen durch Mithäftlinge im Untersuchungsgefängnis hin. Er sitze deswegen in einer Einzelzelle und meide die Freistunden. Das Gericht möge dies bei der Strafzumessung berücksichtigen, bat der 37-Jährige. Sein Verteidiger will nun eine erneute Revision prüfen.

Der Mann war bereits 2002 wegen Verbreitens von Kinderpornografie zu zwei Jahren Haft auf Bewährung und einer Psychotherapie verurteilt worden.

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