USA:Verwirrung um deutschen Magier

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Er machte mal die "beste Magic Show in Las Vegas", jetzt ist der Deutsche Jan Rouven in einem Kinderporno-Prozess angeklagt. (Foto: Eckehard Schulz/AP)

Seit März 2016 sitzt der deutsche Zauberkünstler Jan Rouven in Untersuchungshaft. Nun hat der 40-Jährige plötzlich sein Geständnis zurückgezogen. Kippt damit der Kinderporno-Prozess?

Von Jürgen Schmieder, Las Vegas/Los Angeles

Die Nachricht klingt, als wäre sie dem Höhepunkt einer Zaubershow nachempfunden, wenn der Entfesslungskünstler sich kurz vor dem Herabsausen des Fallbeils überraschend selbst befreit: Der deutsche Magier Jan Rouven soll einem Bericht der Bild-Zeitung zufolge einen Antrag gestellt haben, sein Schuldgeständnis zurückziehen zu dürfen. Im November hatte der 40-Jährige beim Prozess in Las Vegas zugegeben, Kinderpornografie besessen zu haben. Verhandelt wird vor einem Bezirksgericht, das Urteil sollte ursprünglich am 18. August verkündet werden.

Aufgekommen waren die Vorwürfe gegen den Magier im März vergangenen Jahres. Ein verdeckter Ermittler hatte sich Zugang zu einem illegalen Online-Dienst verschafft und dort die Nutzer Lars45 und LarsUSA22 entdeckt. Beide Pseudonyme führten zu Rouven, der damals einer der Stars im Hotel Tropicana auf dem Las Vegas Strip war. Seine Show "The New Illusions" hatte 2013 und 2015 den Preis für die "beste Magic Show in Las Vegas" gewonnen. Bei einer Razzia auf dem Anwesen des Magiers fanden Ermittler der Bundesbehörde FBI in einem Gästehaus 3235 Videos und 105 Fotos mit Kinderpornografie, gespeichert auf einem Computer und mehreren Festplatten. Einige davon sollen Sexualakte mit Kindern im Vorschulalter oder mit Tieren zeigen. Rouven sitzt seit der Razzia in Untersuchungshaft.

Der 40-Jährige plädierte zunächst auf "nicht schuldig" und beschäftigte Computerexperten und Detektive, um seine Unschuld zu beweisen. Zwei Tage nach Prozessbeginn im November bekannte er sich dann auf Anraten seiner damaligen Anwälte schuldig, um einen Vergleich zu erreichen und die mögliche Haftstrafe auf fünf Jahre zu reduzieren. Er verkaufte seine Villa und hinterlegte beim Gericht insgesamt 975 300 Dollar als Strafzahlung und Entschädigung für die 85 identifizierten Opfer. Laut Bild will er das Geständnis nun mit der Begründung widerrufen, von seinen damaligen Anwälten schlecht beraten und nicht über mögliche Konsequenzen aufgeklärt worden zu sein.

Bei einer Verurteilung drohen eine Haftstrafe und die Ausweisung aus den USA

Ende April ist er zu einer Anwältin namens Karen Connolly gewechselt, seitdem ist die Verkündung des Strafmaßes immer wieder verschoben worden; dass Rouven sein Geständnis zurückzieht, wurde aufgrund des Wechsels schon länger vermutet. Die Höchststrafe in den drei Anklagepunkten (Empfang, Besitz und Verbreitung von Kinderpornografie) beträgt laut Staatsanwaltschaft jeweils 20 Jahre.

Das Bezirksgericht in Las Vegas will den Eingang des Antrags jedoch auf SZ-Anfrage weder bestätigen noch dementieren. Wer bei der Kanzlei von Connolly in Las Vegas anruft, der erfährt, dass die Anwältin derzeit im Urlaub sei und frühestens Mitte nächster Woche zurückkehren werde. Es gebe kein Statement von Connolly zu diesem Fall, es könne sich auch niemand aus der Kanzlei zu diesem Antrag äußern.

Bei einer Verurteilung droht Rouven nicht nur eine Haftstrafe, sondern auch die Ausweisung aus den USA. Bereits im Juni vergangenen Jahres hatte die US-Einwanderungsbehörde das Arbeitsvisum des deutschen Magiers aufgrund der fehlenden Anstellung für ungültig erklärt. Es ist nicht abzusehen, welche Konsequenzen diese Wende haben könnte. Es ist möglich, dass der Prozess neu aufgerollt werden muss. Ob der deutsche Magier seine Lage dadurch auf irgendeine Art verbessert oder verschlechtert, lässt sich derzeit nicht beurteilen.

© SZ vom 12.07.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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