Im Ohio muss eine Hinrichtung verschoben werden, weil das Henkerteam keine Vene für die Injektion der Giftspritze gefunden hat - trotz der Hilfe des Verurteilten.
Vor 25 Jahren hat er ein Mädchen vergewaltigt und umgebracht, dafür ist Romell Broom zum Tode verurteilt worden. Die Vollstreckung des Urteils war für den gestrigen Dienstag, 14 Uhr Ortszeit, geplant. Um 16.30 Uhr stellte das Team, den Mann zu töten, ein: Sie fanden keine Venen für die Injektion des Giftes.
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Eine Todeszelle in Pennsylvania: Der zum Tode verurteilte wird auf einer Bahre festgeschnallt, bevor das Gift in die Venen injiziert wird. (© Foto: dpa)
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Justizangestellte im Gefängnis von Lucasville hatten um 14 Uhr mit ihren Vorbereitungen für die Hinrichtung des 53-Jährigen begonnen. Der Todeskandidat unterstützte das Team bei der Suche nach einer geeigneten Vene.
Nach einem erneut gescheiterten Versuch bedeckte er das Gesicht und schien zu weinen. Um 16.30 Uhr wandte sich die Gefängnisleitung schließlich an den Gouverneur Ted Strickland. Der ordnete schließlich einen einwöchigen Aufschub an.
Brooms Anwalt Tim Sweeney schrieb an den Obersten Gerichtshof von Ohio, dass weitere Versuche eine besonders grausame und unübliche Bestrafung darstellen würden.
Er berief sich auch auf eine Vorschrift des US-Staates Ohio, wonach eine Hinrichtung mit der Injektion von Gift "schnell und schmerzlos" erfolgen muss. Broom wurde wegen Vergewaltigung und Ermordung eines 14 Jahre alten Mädchens im Jahr 1984 zum Tode verurteilt.
Der Leiter des kritischen Informationszentrums Todesstrafe (Death Penalty Information Center), Richard Dieter, sagte, er rechne nicht damit, dass Broom in einer Woche hingerichtet werde. "Es ist grausam und ungewöhnlich, jemand einem mehrfachen Hinrichtungsversuch auszusetzen."
Die Amerikanische Bürgerrechtsunion (ACLU) forderte die Einstellung aller Hinrichtungen in Ohio. Es habe schon 2006 und 2007 ähnliche Pannen gegeben, sagte ACLU-Juristin Carrie Davis. "Wenn der Staat einer Person das Leben nimmt, muss er sicherstellen, dass dies so human wie möglich geschieht."
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(sueddeutsche.de/AP/abis/odg)
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Zitat: "Dieser Mörder hat keine humanitäre Behandlung verdient."
Natürlich hat er das, denn sonst lässt sich der Staat sein humanitäres oder nicht-humanitäres Handeln eben von Gewaltverbrechern vorschreiben. Er sinkt auf eine Stufe mit ihnen.
@bulldozer: Soso, es gibt also gute Gründe für die Todesstrafe... dann zählen Sie mal auf.
Bin ganz Ihrer Meinung. Entweder umgehend oder gar nicht bzw. die Strafe dann auf lebenslänglich umstellen - aber dann auch wirklich lebenslänglich!
der zu Tode verurteilt ist so lange im Gefängnis schmachten? Ich will nicht über die Todesstrafe diskutieren, da gibt´s gute Argumente dafür und dagegen. Jemand der zu Tode verurteilt ist hat doch nichts mehr zu erwarten, warum dann kein rascher Vollzug?
Immer diese Vergleiche zwischen der Tat und ihrer Bestrafung. So eine Diskussion darf man gar nicht führen, denn da hat jeder seine eigene Meinung. Würde ein Staat auf dieser Grundlage urteilen, hätten wir bei jedem Rchterspruch innergesellschaftlichen Kriegszustand. Das ist sicherlich nicht die Aufgabe der Justiz. Sie muss lediglich die einmal gesetzten Regeln anwenden, unter denen sich ein Volk zusammengefunden hat. Die Todesstrafe in den USA ist also kein juristisches, sondern ein gesellschaftliches Problem. Solange es dort keine Mehrheit für ihre Abschaffung gibt, gehört sie zum Regelwerk und muss von jedem akzeptiert werden, der sich auf dem Boden der USA befindet. Traurig aber wahr.
"Mit Ihren Kommentaren zeigen Sie mir vor allem eins: Dass Sie Romell Broom das Menschsein absprechen und ihn außerhalb des Schutzes sehen, den unsere Gesellschaft jedem Menschen zuerkennt, man nennt das Menschenwürde."
Ich habe Sie lediglich gebeten, diesen unsäglichen Vergleich zu dem was sein Opfer erlitten hat, anzustellen.
Selbstverständlich bin ich gegen die Todesstrafe und auch lebenslang kann eine Grenze haben, die ich allerdings bei 15 Jahren hier in Deutschland als zu niedrig ansehe. Jedoch bin ich schon der Meinung, dass im Anschluss an eine "lebenslange" Haftstrafe eine tatsächlich lebenslange Sicherungsverwahrung angebracht ist, wenn weiterhin Gefahr vom Täter aus geht. Leider wird dies häufig viel zu weit ausgelegt mit schlimmen Folgen für weitere Opfer solcher Täter. Ich urteile nicht über den Romell Broom. Ich kenne weder ihn noch den Fall.
In diesem Fall: Zum Tode verurteilt und vergeblich hingerichtet, gibt es allerdings nur eins: Begnadigung auf lebenslänglich und Verbesserung der Haftumstände. Wenn es den Umständen nach angezeigt ist, meinetwegen auch auf freien Fuß setzen.
Wie gesagt: Ich verwahre mich gegen Ihren Vergleich. Mehr nicht.
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