Umstrittene Entscheidung:Erste minderjährige Person erhält Sterbehilfe in Belgien

Seit 2014 dürfen in dem EU-Staat unheilbar kranke Kinder und Jugendliche sterben, wenn die Eltern zustimmen.

Erstmals ist in Belgien eine todkranke minderjährige Person mit ärztlicher Hilfestellung gestorben. Das bestätigte Wim Distelmans, der Vorsitzende der staatlichen Sterbehilfe-Kommission. Angaben zu Alter, Geschlecht oder medizinischem Befund des jungen Menschen machte er nicht.

"Glücklicherweise gibt es nur wenige Kinder, auf die das zutrifft, aber das bedeutet nicht, dass wir ihnen das Recht auf einen würdevollen Tod verwehren sollten", sagte Distelmans der Zeitung Het Nieuwsblad, die als erste über den Fall berichtet hatte.

In Belgien erlaubt ein 2002 in Kraft getretenes Gesetz aktive Sterbehilfe. Ärzte dürfen demzufolge erwachsene unheilbar Kranke töten, wenn diese es verlangen und die Mediziner unerträgliches Leid bei ihnen diagnostizieren. Im Jahr 2014 wurde das Gesetz in Belgien per Parlamentsbeschluss auch auf Minderjährige ausgedehnt. Bedingung ist, dass das Kind oder die jugendliche Person mehrmals seinen Todeswunsch geäußert hat, nachweislich zu einer rationalen Entscheidung in der Lage ist und die Eltern zustimmen. Ähnliche Gesetze gelten im EU-Raum nur in den Niederlanden und Luxemburg.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: