Tod nach Faustschlag eines Polizisten:Wir regeln das intern

  • Ein mutmaßlich aggressiver Mann aus Gelsenkirchen wird beim Ringen mit einem Polizisten durch einen Faustschlag getroffen. Beim Aufprall auf den Boden wird er so schwer verletzt, dass er einige Tage später stirbt.
  • Zunächst ermittelt das eigene Präsidium. In der zuständigen Direktion sitzt der Vater von einem der Beamten, die am Einsatz beteiligt waren. Das Innenministerium schreitet ein.
  • Die Opposition und Kriminologen fragen, warum Fälle wie dieser nicht gleich von einer neutralen Ermittlungsstelle übernommen werden.

Von Jannis Brühl, Köln

Der Hilferuf kommt an Neujahr. Eine Frau alarmiert die Polizei, weil ihr Lebensgefährte sie angreift und Möbel zerschlägt. Die Wohnung des Paares in Gelsenkirchen steht in Flammen, als vier Polizisten anrücken. Nach ihrem Einsatz ist die Frau in Sicherheit, der Mann aber liegt blutend auf der Straße. Wenige Tage später stirbt er im Krankenhaus.

In solchen Fällen werden immer Ermittlungen eingeleitet, um festzustellen, ob der Gewalteinsatz eines Beamten nötig war oder eine Straftat. Doch mehrere Ungereimtheiten haben den Fall, der sich vor zwei Monaten ereignete, in Nordrhein-Westfalen zum Politikum gemacht. Es geht um die Frage, ob bei der Untersuchung nach dem Einsatz alles sauber gelaufen ist. Und darum, wie die Polizei mit Ermittlungen gegen ihre eigenen Leute umgehen soll.

Das Geschehen ist zumindest einem Bericht des Innenministeriums an den Landtag in Düsseldorf zufolge rekonstruierbar (PDF): Der Mann sei geflohen, ein Polizist habe ihn auf der Straße eingeholt. Dann habe der Verdächtige zum Schlag ausgeholt. Die Reaktion des Polizisten laut Bericht: "Um diesen Angriff abzuwehren, schlug der Polizeibeamte mit der Faust gezielt in Richtung seines Kopfes."

Der Polizist verletzte den Verdächtigen im Gesicht, beim Sturz auf das Pflaster erlitt dieser einen Schädelbruch. Am 6. Januar - fünf Tage später - war er tot. Todesursache dem vorläufigen Obduktionsergebnis zufolge: Hirnblutung. Doch auch nachdem sich der Innenausschuss in Düsseldorf am Donnerstag mit dem Fall beschäftigt hat, bleiben mehrere Fragen offen:

  • Zeugenaussagen widersprechen der offiziellen Version: Eine Nachbarin berichtet dem WDR, eine Gruppe von Polizisten habe den Mann zu Boden gedrückt. Dabei sei dieser "mit dem Kopf auf den Boden geknallt". Die Westdeutsche Allgemeine Zeitung zitiert eine Augenzeugin mit den Worten: "Die Polizei war sehr aggressiv", der Verdächtige habe "geblutet wie die Sau".
  • Außerdem habe der Mann Augenzeugen zufolge minutenlang gefesselt in der Kälte gelegen und sei nicht versorgt worden. Er habe zuvor auch nicht aggressiv gewirkt wie von der Polizei beschrieben, sondern habe sich eher langsam bewegt, "wie ein Zombie".
  • Zunächst ermittelte das Polizeipräsidium Gelsenkirchen selbst gegen die beteiligten Beamten, also die eigenen Kollegen. Dabei war ein möglicher Interessenkonflikt besonders offensichtlich: In der ermittelnden Direktion arbeitet der Vater eines Beamten, der am Einsatz beteiligt war. Über diese Tatsache wurde der Leiter der Ermittlungskommission erst sechs Tage nach dem Einsatz informiert. Eine "unglückliche Situation" sagt der FDP-Abgeordnete Marc Lürbke, der den Bericht des Ministeriums angefordert hat. Er sagt explizit, er wolle den Beamten in Gelsenkirchen nichts unterstellen. Aber jetzt sei eine Diskussion nötig, ob Ermittlungen gegen Beamte nicht von vornherein von externen Stellen geleitet werden sollten. Es müsse einen "Automatismus" geben, solche Fälle an eine andere Behörde abzugeben.
  • Immerhin erkannte das Präsidium in Gelsenkirchen irgendwann, wie problematisch das Verwandtschaftsverhältnis für die Ermittlungen sein könnte. Die Behörde bat das Landeskriminalamt (LKA), die Ermittlungen an eine andere Stelle zu übertragen. Doch die höhere Stelle war nicht hilfreich. Die Bitte wurde abgelehnt, denn in den gesetzlichen Regelungen gibt es überhaupt keine Vorgabe, solche Fälle an neutralere Stellen abzugeben. Erst als das Innenministerium dem LKA Druck machte, wurden die Ermittlungen dem Polizeipräsidium Essen übergeben. Mittlerweile bearbeitet die Essener Staatsanwaltschaft den Fall.
  • Zudem stellt sich die Frage, warum der Verletzte in den Tagen nach dem Einsatz zweimal verlegt wurde: von einem Gelsenkirchener Krankenhaus in eines in Essen, dann in das Gefängniskrankenhaus Fröndenberg und, einen Tag vor seinem Tod, zurück nach Essen.
  • Zu all dem kommt eine seltsame Informationspolitik. Das Präsidium in Gelsenkirchen wartete fünf Tage, bis es die Öffentlichkeit per Pressemitteilung informierte. Im Bericht des Ministeriums heißt es etwas kleinlaut: "Das PP Gelsenkirchen bewertet Zeitpunkt sowie Art und Weise seiner Berichterstattung selbstkritisch als verspätet." Den Abgeordneten Lürbke irritiert die Verzögerung: "Das öffnet ja Spekulationen Tür und Tor." Auch Vertreter der Landesregierung zeigten sich im Ausschuss erstaunt, dass nicht schon die Brandstiftung und die Verletzung eines Verdächtigen Grund genug für eine Pressemitteilung waren, wie es üblich sei.

Dass erst einmal im zuständigen Präsidium gegen eigene Beamte ermittelt wird, findet man im Ministerium richtig. Eine Sprecherin verkündet: "Die Menschen in Nordrhein-Westfalen können sich darauf verlassen, dass die Polizei objektiv und rechtsstaatlich handelt." Deshalb würden Verfahren erst bei Verdacht auf Befangenheit abgegeben.

Nur wenige Polizisten werden verurteilt

Die wenigen Daten, die es zu dem Thema gibt, zeigen allerdings, dass Ermittlungen gegen Polizisten oft eingestellt werden. Zahlen, die das Innenministerium in Sachsen-Anhalt vergangenen Monat veröffentlicht hat - in dieser Detailliertheit eine Ausnahme - besagen, dass nur jede neunte interne Ermittlung mit einem Disziplinarverfahren endet. In Nordrhein-Westfalen wurden zwischen 2010 und 2013 mehr als die Hälfte der Disziplinarverfahren gegen Beamte eingestellt.

Bei strafrechtlichen Verurteilungen von Polizisten ist die Quote besonders niedrig, fand Dirk Baier vom Kriminologischen Forschungsinstitut Niedersachsen heraus. Er sagt, zahlenmäßig sei Gewalt gegen Polizisten das relevantere Problem und auch gut erforscht. Zur Gewalt, die Polizisten selbst ausübten, gebe es dagegen viel zu wenige Zahlen.

Immerhin konnte Baier 2012 mit Kollegen berechnen, dass im Jahr zuvor wegen Körperverletzung im Amt nur 0,8 Prozent der Verdächtigen verurteilt wurden. Die Quote für alle Verdächtigen in Deutschland sei dagegen 20 Mal so hoch. Außerdem stellten die Forscher damals fest: "Zu Freiheitsstrafen ohne Bewährung wurde seit 2006 kein einziger Beamter verurteilt." Baier wünscht sich, dass nur Behörden, die mehr Distanz zum Geschehen haben, gegen Polizisten ermitteln.

Auch Dirk Schatz, Piraten-Abgeordneter in Nordrhein-Westfalen, sagt: "Wir brauchen in Deutschland eine unabhängige Ermittlungsbehörde." Das könne zum Beispiel ein Polizeibeauftragter mit eigenen Ermittlern sein, den der Landtag ernenne, sagt Schatz, der nicht nur Mitglied im Innenausschuss ist, sondern früher auch selbst Polizist war.

Bayern ist weiter als Nordrhein-Westfalen. Dort übernimmt das Dezernat "Interne Ermittlungen" beim LKA diese Fälle - außer wenn gegen LKA-Beamte ermittelt wird. So eine Lösung zieht das Innenministerium in Düsseldorf nicht in Betracht, im Bericht heißt es: "Es besteht kein Anlass, Ermittlungskräften grundsätzlich Befangenheit zu unterstellen, soweit Beamte der eigenen Behörde beschuldigt sind."

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