Sterbehilfe-Debatte:Französin darf nicht sterben

Das Landgericht in Dijon hat Chantal Sébire nicht erlaubt, aktive Sterbehilfe in Anspruch zu nehmen - die 52-Jährige ist durch einen unheilbaren Tumor im Gesicht entstellt.

In Frankreich hat ein Gericht den Antrag einer Frau auf aktive Sterbehilfe abgelehnt, die durch einen unheilbaren Tumor im Gesicht schwer entstellt ist.

Chantal Sébire in ihrer Wohnung im ostfranzösischen Plombières-les-Dijon. (Foto: Foto: AFP)

Das Landgericht im ostfranzösischen Dijon folgte am Montag der Forderung der Staatsanwaltschaft, das Gesuch der 52-jährigen Krebspatientin abzulehnen.

Chantal Sébire leidet seit mehreren Jahren an einer seltenen Krebsart, die ihr Gesicht von der Nasenhöhle ausgehend zusehends entstellt. Dadurch ist sie inzwischen auch erblindet und leidet nach eigenen Angaben unter ständigen, unerträglichen Schmerzen.

Die ehemalige Lehrerin Sébire hatte wegen ihres Falls auch an Staatspräsident Nicolas Sarkozy geschrieben. Die Regierung hatte in der Folge darauf verwiesen, dass Frankreich vor knapp drei Jahren ein Gesetz verabschiedet habe, das aktive Sterbehilfe untersagt.

© AFP/cag/maru - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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