Prozess:Tuğçe starb an Hirnblutung

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  • Im Prozess um den tödlichen Schlag gegen die Studentin Tuğçe Albayrak ist das Gutachten eines Rechtsmediziners verkündet worden.
  • Demnach ist Tuğçe an einer Hirnblutung gestorben.
  • Zuvor war der Befangenheitsantrag gegen den Vorsitzenden Richter abgelehnt worden - der Prozess kann jetzt wie geplant weitergehen.

Harter Aufschlag führte zu Hirnblutung

Im Prozess um den tödlichen Schlag gegen die Studentin Tuğçe Albayrak ist nun das Gutachten eines Rechtsmediziners verkündet worden. Demnach starb die 22-Jährige an einer Hirnblutung, die durch den harten Aufschlag ihres Kopfes auf den Boden ausgelöst wurde.

Auch eine rasche Operation hätte die junge Frau nicht retten können, sagte der Gutachter Marcel Verhoff, Direktor des Instituts für Rechtsmedizin der Uni-Klinik Frankfurt vor dem Landgericht Darmstadt. Der Experte sagte zudem, dass eine Ohrfeige einen kurzen Blackout ausgelöst haben könnte, so dass Tuğçe möglicherweise ohne Abwehrreaktion hingefallen sei: "Grundsätzlich ist eine Ohrfeige dazu in der Lage, wenn sie fest geschlagen ist."

Nach Darstellung Verhoffs muss die Studentin beim Aufprall auf einen Gegenstand aufgeschlagen sein. Dabei könnte es sich um einen Ohrring gehandelt haben. "Es hat sich eine drei Zentimeter lange Kante in den Kopf hineingebohrt, an jener Stelle, an der der Schädel dünn ist", sagte der Professor. "Der Ohrring hat eine solche Kante." Dies habe aber nicht zu einer Hirnblutung geführt.

Befangenheitsantrag gegen Richter abgelehnt

Zuvor war d er Befangenheitsantrag gegen den Vorsitzenden Richter abgelehnt worden. Richter Jens Aßling habe die gebotene Unparteilichkeit nicht verletzt, so die Begründung einer zweiten Kammer, die über den Antrag zu entscheiden hatte. Das Verfahren am Landgericht Darmstadt kann somit weitergehen.

Die Verteidigung des Angeklagten Sanel M. hatte den Antrag damit begründet, dass der Richter es versäumt habe, dem für die Haftprüfung zuständigen Senat alle relevanten Akten und Filmaufnahmen zukommen zu lassen. Auch habe der Richter wahrheitswidrig mitgeteilt, der Angeklagte sei an jenem Abend mehrfach auf Tuğçe zugerannt.

Der Tatvorwurf gegen Sanel M.

Dem 18-Jährigen wird vorgeworfen, der 22-jährigen Tuğçe im November 2014 vor einem Schnellrestaurant in Offenbach so heftig ins Gesicht geschlagen zu haben, dass sie stürzte. Die Studentin schlug mit dem Kopf hart auf und starb einige Tage später.

Die Täterschaft von Sanel M. ist unstrittig. Zu Beginn des Prozesses hatte er eingeräumt, Tuğçe geschlagen zu haben. Er habe jedoch niemals mit dem Tod der jungen Frau gerechnet. Die Jugendkammer am Landgericht in Darmstadt, wo der Fall verhandelt wird, muss klären, ob der Angeklagte hätte wissen müssen, dass sein Schlag potenziell tödliche Folgen haben kann - so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft.

Die Verteidiger des Angeklagten argumentieren dagegen, eine Kette unglücklicher Umstände habe zu der Attacke auf Tuğçe und zu dem fatalen Sturz geführt.

Mit einem Urteil wird Mitte Juni gerechnet.

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