Prozess gegen Falschparker-Jäger:"Knöllchen-Horst" kehrt zurück

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  • Wer es sich zum Hobby mache, regelmäßig Falschparker aufzuschreiben, gehe einer "denunziatorischen Tätigkeit" nach, urteilt ein Gericht. Doch der Angeklagte, bekannt geworden als "Knöllchen-Horst", geht weiter auf die Pirsch.
  • Der Rentner hat sein Gebiet vergrößert und seit Beginn des Jahres 600 Anzeigen gegen Falschparker erstattet.
  • Er beruft sich auf das Grundgesetz und verwirft den Gerichtsbeschluss als verfassungswidrig.

Von Laura Hertreiter, München

Seine Ausdauer haben sie alle unterschätzt. Die Bürger von Osterode im Harz, die ihre Jubelgesichter vor Fernsehkameras gehalten hatten. Die Bild-Zeitung, die "Knöllchen-Horst am Ende!" getitelt hatte. Und das niedersächsische Oberverwaltungsgericht in Lüneburg, das Horst N. im September 2013 bescheinigt hatte, ein Denunziant zu sein.

Wer es sich zum Hobby mache, regelmäßig Falschparker aufzuschreiben, gehe einer "denunziatorischen Tätigkeit" nach, teilte das Gericht mit. Jetzt, wo der Beschluss die Beamten von der Pflicht entbunden hatte, die Anzeigenstapel des 60-Jährigen zu bearbeiten, würde bestimmt Schluss sein mit seiner Falschparkerjagd. Falsch gedacht. Horst N. ist weiter auf der Pirsch, Notizblock und Kamera immer im Anschlag.

Das Einsatzgebiet soll jetzt größer sein

Seit mehr als zehn Jahren macht er das. Seit der Maschinenbautechniker in Frührente gegangen ist, hat er jedes Jahr Tausende Menschen im Landkreis Osterode angezeigt. Nun habe er sein Einsatzgebiet erweitert und fahnde auch im Kreis Göttingen nach falsch abgestellten Fahrzeugen, sagt ein Sprecher des Göttinger Landkreises.

Seit Beginn des Jahres habe Horst N. dort 600 Anzeigen erstattet. Die Lokalzeitung berichtete über Beschwerden von Ladenbesitzern, die Horst N. als "geschäftsschädigend" bezeichneten. Kunden und Lieferanten fühlten sich "verfolgt und bespitzelt".

Offenbar kann Horst N. nichts stoppen. Nicht die Jugendlichen, die sein Haus mit Eiern bewarfen, nicht die Nachbarn, die ihn als "üblen Anschwärzer" bezeichnen, nicht die Beschimpfungen, die er morgens von seinem Anrufbeantworter löscht. Und schon gar nicht ein Gericht.

Warum? Ein sehr kurzer Anruf bei Horst N. in Osterode. "Der Beschluss des Gerichts ist verfassungswidrig", sagt er, "da muss man nur mal gründlich das Grundgesetz lesen." Er nennt ein paar Paragrafen und sperrige Behördenbegriffe, sagt, er wolle seine Mitmenschen zu mehr Gesetzestreue bringen. Dann bremst er sich: Weiter antworte er nur schriftlich, es sei schon so viel Falsches geschrieben worden.

Zum Beispiel die Sache mit dem Rettungshubschrauber. 2008 soll Horst N. laut Medienberichten einen Rettungshubschrauber im Einsatz "wegen behindernden Parkens auf einem Gehweg" angezeigt haben. RTL nahm ihn dafür in eine Sendung über "Die zehn verrücktesten Deutschen" auf. Horst N. aber besteht darauf, er habe den Hubschrauber "lediglich vermerkt". Drei Jahre zuvor hatte ihn ein Gericht wegen mehrerer Falschanzeigen zu einer Geldstrafe verurteilt.

Los ging alles mit einem Gebührenbescheid

Wer sich in Osterode nach Horst N. erkundigt, der hört viele Schimpfwörter. In Cafés wurden Hausverbote verhängt, in sozialen Netzwerken Protestgruppen gegen "Knöllchen-Horst" gegründet. Keiner scheint sich daran zu erinnern, dass die Geschichte von Horst N. mit einer Klage begann, die ihn zum Helden im Ort machte.

Damals, vor 13 Jahren, landete ein Abwassergebührenbescheid des Landkreises Osterode im Briefkasten der Anwohner. Um 1,60 Mark sollen die Gebühren steigen, auf einen Schlag. Horst N. wunderte das. Er ging in Ratssitzungen, stellte Fragen, bekam keine Antworten.

Dann fand er heraus, dass das Gutachten, die Grundlage für den Gebührenbescheid, falsch war. Er klagte und gewann. Die Abwassergebühren wurden gesenkt. Die Lokalzeitung ernennt Horst N. zum "Bürger des Jahres", auf der Straße hätten ihm fremde Menschen auf die Schulter geklopft, sagt er. Das ist sehr lange her.

© SZ vom 09.12.2014 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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