Pädophilie:Hundertfacher Kindesmissbrauch: Strafmaß wird neu verhandelt

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Die Taten eines Pädophilen aus Nordhessen stehen fest, doch sein Unrechtsbewusstsein und seine Steuerungsfähigkeit könnten beeinträchtigt gewesen sein.

141 nachgewiesene Missbrauchsfälle

Hundertfach hat ein Mann fünf Mädchen sexuell missbraucht und das auch gefilmt, soviel ist klar. Sein Strafmaß noch nicht. In Kassel wird ein Verfahren gegen den Mann neu aufgerollt. Denn: Der Pädophile könnte vermindert schuldfähig sein.

Der 57-Jährige aus dem nordhessischen Wolfhagen war im Februar 2014 zu zwölf Jahren Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden. Dagegen legte er Revision ein. Der Bundesgerichtshof entschied: Weil durch die Pädophilie des Mannes sein Unrechtsbewusstsein und seine Steuerungsfähigkeit beeinträchtigt gewesen sein könnten, muss neu über das Strafmaß verhandelt werden. Das Landgericht muss nun also eine verminderte Schuldfähigkeit prüfen und auch neu über die Sicherungsverwahrung entscheiden. "Die Taten stehen fest", betonte aber Staatsanwältin Pia Röde.

"Mir war klar, dass ich etwas Verbotenes tue"

Zu Prozessbeginn erneuerte der Angeklagte sein umfassendes Geständnis, das er im ersten Prozess abgelegt hatte. Er entschuldige sich für das, was geschehen sei, ließ er durch seinen Anwalt verlesen. "Was durch mich geschehen ist, sind traumatische Erlebnisse. Mir war klar, dass ich etwas Verbotenes tue." Er habe nur an sich und nicht an die Gefühle der Mädchen gedacht.

Der Mann, der seit mehr als zweieinhalb Jahren in Haft sitzt, hatte fast 20 Jahre lang kleine Mädchen sexuell missbraucht. 141 Missbrauchsfälle wurden ihm nachgewiesen, ursprünglich waren noch mehr Fälle angeklagt. Viele Taten hatte er gefilmt oder fotografiert. Die fünf betroffenen Mädchen waren bei den Taten zwischen drei und 13 Jahre alt. Zudem fanden die Ermittler mehr als 2000 Kinderporno-Dateien auf dem Computer des Mannes.

Ein Opfer zielt auf Sicherheitsverwahrung des Angeklagten

Rechtsanwalt Christian Stahl, der eines der missbrauchten Mädchen vertritt, sagte, seine Mandantin sei wegen der Taten in psychologischer Behandlung. Ihr Ziel sei es, dass der Mann Sicherungsverwahrung bekomme oder in eine psychiatrische Anstalt komme. Dort solle er so lange bleiben, bis er keine Gefahr mehr darstelle. Bis zum 26. Januar sind drei weitere Verhandlungstage angesetzt.

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