Nordsee:Doch gratis

Das Gericht entscheidet: Eintrittsgebühren für zwei Strände an der Nordsee sind rechtswidrig.

Eintrittsgebühren für zwei lange Strände der niedersächsischen Nordseeküste sind rechtswidrig. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Damit müssen nun auch andere Gemeinden an den deutschen Küsten prüfen, ob ihre Strandgebühren möglicherweise gegen das Recht verstoßen. Das Gericht kam zum Ergebnis, dass Gemeinden nicht ganze Strände absperren dürften, um dort ein kostenpflichtiges Strandbad einzurichten. Im Ausgangsfall verpachteten die Badeorte Hooksiel und Horumersiel-Schillig in Niedersachsen Teile ihres Strands an eine gemeindeeigene Touristik-GmbH, die dort ein umzäuntes Bad mit Strandkörben, Toiletten und Kinderspielgeräten einrichtete und dafür drei Euro Eintritt verlangte. Ortsansässige und Gäste mit Kurkarte hatten freien Eintritt. Die Kläger hatten freien Zugang zu den neun Kilometer langen Meeresstränden gefordert. Das Gericht urteilte jedoch auch, dass Bürger grundsätzlich "kein Recht auf freien Zugang zu sämtlichen Strandflächen" haben. So heißt es in dem am Donnerstag in Leipzig veröffentlichten Urteil.

© SZ vom 15.09.2017 / afp, dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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