Nach 41 Verhandlungstagen:Beweisaufnahme im Kachelmann-Prozess beendet

Alle Zeugen wurden gehört, alle Gutachten geprüft, jetzt muss das Gericht im Vergewaltigungsprozess gegen Jörg Kachelmann entscheiden. Beweisen ist nach dem letzten Verhandlungstag indes: Der Moderator hat geheiratet.

Nach dem Ende der Beweisaufnahme steht nun im Vergewaltigungsprozess gegen Wettermoderator Jörg Kachelmann die Urteilsverkündung bevor. Nach 41 Verhandlungstagen lehnte das Landgericht Mannheim alle noch offenen Anträge von Staatsanwaltschaft und Verteidigung ab. Am 31. Mai soll das Urteil gesprochen werden.

Bewiesen ist nach diesem 41. Verhandlungstag nur, dass Jörg Kachelmann im Laufe des Prozesses geheiratet hat. Pflichtverteidigerin Andrea Combé bestätigte der Strafkammer außerhalb der Hauptverhandlung, dass ihr Mandant am 9. März Mirjam zur Frau genommen habe. Die Strafkammer gab dies anschließend bekannt. Es handelt sich um die Studentin, die im März 2010 bei der Verhaftung Kachelmanns im Frankfurter Flughafen dabei war und in Mannheim als erste Zeugin vernommen worden war. Bei ihrer Aussage war sie mit Kachelmann noch nicht verheiratet und auch nicht verlobt.

Kachelmanns Anwalt Johann Schwenn zeigte sich hinsichtlich des Ausgangs des Prozesses zuversichtlich. Er habe "keinen Anlass in Depression zu verfallen" - im Gegensatz zu der Prognose noch zur Jahreswende, sagte Schwenn am Rande der Verhandlung. Die Staatsanwaltschaft und der Vertreter der Ex-Geliebten dürften es schwer haben, an ihrer bisherigen Linie festzuhalten, sagte Schwenn. Die 38-jährige Frau wirft Kachelmann vor, sie mit einem Messer bedroht und vergewaltigt zu haben. Der 52-jährige Schweizer bestreitet die Vorwürfe.

Die Plädoyers der Anklage und der Nebenklage sind für kommenden Mittwoch (18. Mai) geplant. Am 24. Mai kommt die Verteidigung zu Wort. Schwenn nutzte den Verhandlungstag, um noch einmal die Berichterstattung in einigen Medien scharf zu kritisieren. Der Hamburger Staranwalt sprach von einer "unglaublichen Verrohung".

Die Berichterstattung im Fall Kachelmann habe in der Tat ein bisher unbekanntes Ausmaß erreicht, das erhebliche Folgen für das Leben des Angeklagten habe, sagte der Vorsitzende Richter Michael Seidling. Das Gericht lehnte allerdings den Antrag Schwenns ab, Focus und Bild am Sonntag zur Herausgabe einer möglichen Vergütungsvereinbarung mit einer Schweizer Zeugin zu zwingen. Es sei nicht eindeutig, dass die Frau die Quelle für die Berichterstattung in den beiden Medien gewesen sei, erklärte das Gericht.

Die angebliche Ex-Freundin war im Februar in der Schweiz unter Ausschluss der Öffentlichkeit vernommen worden. Details aus der Vernehmung tauchten später in der Presse auf. Die Verteidigung scheiterte auch mit dem Antrag, den Rechtsmediziner Rainer Mattern wegen Besorgnis der Befangenheit abzulehnen. Das Gericht sah keinen Grund, seine Unparteilichkeit infrage zustellen.

Mattern hatte die Ex-Geliebte nach der angeblichen Vergewaltigung untersucht. Er konnte weder beweisen, dass sich die Frau die Verletzungen an Hals und Oberschenkel selbst zugefügt hat, noch dass sie von Kachelmann stammen. Den Antrag der Staatsanwaltschaft, Zeugen zu angeblichen Medienkontakten der Kachelmann-Seite vernehmen lassen, lehnte das Gericht ebenfalls ab.

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