Mordprozess in Ulm:Lagerarbeiter soll Ex-Freundin angezündet haben

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In Ulm steht ein 53-jähriger Lagerarbeiter vor Gericht, der seine Exfreundin auf offener Straße mit Benzin übergossen und angezündet haben soll. Die Frau hatte ihn kurz zuvor verlassen.

Von Hans Holzhaider

Weißherbst war ihr Lieblingswein, und vielleicht - das lässt die Anklage zumindest ahnen - lockte der Täter sie damit in die Falle. Am Abend des 1. Februar 2014 wurde die Feuerwehr im baden-württembergischen Göppingen wegen eines brennenden Autos alarmiert. Das Feuer war schnell gelöscht. Aber die Frau, die in der Nähe auf dem Boden lag, konnten die Feuerwehrleute nicht mehr retten. Sie war an ihren Brandverletzungen gestorben. Auf dem Dach des Peugeot 106 standen noch zwei Weinflaschen - Weißherbst. Sie enthielten aber keinen Wein, sondern Benzin.

Der Verdacht fiel auf den Ex-Freund

Der Verdacht der Polizei fiel schnell auf Herwart S., einen 53-jährigen Lagerarbeiter, der, wie Freunde und Nachbarn des Opfers berichteten, mehrere Monate lang mit der 46-Jährigen befreundet gewesen war. Ein Zeuge hatte den Mann von dem brennenden Auto weglaufen sehen; auf der Flucht hatte dieser seinen Rucksack verloren. Nach dreitägiger Suche, bei der auch Spürhunde und ein Hubschrauber eingesetzt wurden, nahm die Polizei den Tatverdächtigen fest. Nun begann vor dem Landgericht Ulm der Prozess gegen Herwart S. Die Anklage lautet auf heimtückischen und grausamen Mord.

Die Beziehung zwischen der Frau und ihrem mutmaßlichen Mörder war Ende 2013 im Streit zu Ende gegangen. Nachbarn hatten immer wieder lautstarke Auseinandersetzungen gehört; schließlich beendete die Frau die Beziehung. Das wollte Herwart S. aber offensichtlich nicht akzeptieren. Er habe, trägt Staatsanwältin Gabriele Schuler vor, seiner ehemaligen Freundin nachgestellt und sie einmal sogar mit einem Messer bedroht. Die Frau ging zur Polizei; ein Richter verhängte gegen Herwart S. ein Kontaktaufnahmeverbot, das der Angeklagte aber, wie die Staatsanwältin sagt, "in der Folgezeit weitestgehend ignorierte". Auch eine vorläufige Einweisung in ein psychiatrisches Krankenhaus blieb ohne Folgen. Er wurde schon nach einem Tag wieder entlassen.

Eine weitere Gewalttat in der Vergangenheit

Nach dieser Episode habe Herwart S. sich mit dem Gedanken getragen, die Frau und sich selbst zu töten, heißt es in der Anklage. Am 1. Februar habe er dann mehrmals vergeblich versucht, die ehemalige Freundin anzurufen. Schließlich habe sie zurückgerufen und ihm gesagt, sie wolle an diesem Abend mit Bekannten ausgehen. Er sei dann mit dem Auto in die Nähe der Wohnung der Frau gefahren und habe gewartet, bis sie aus dem Haus kam. Die beiden mit Benzin gefüllten Weinflaschen habe er weithin sichtbar auf dem Dach seines Autos abgestellt. Mit einem Vorwand habe er sie dazu gebracht, ihn zu seinem Auto zu begleiten. Dort habe er dann unvermittelt eine Flasche mit Benzin über ihr ausgeschüttet und sie mit einem Feuerzeug in Brand gesteckt.

Die Ermittlungen ergaben, dass Herwart S. schon früher einmal gegen eine Frau gewalttätig geworden war. Die Konstellation war ähnlich: Seine damalige Ehefrau hatte ihn verlassen. Er hatte sie daraufhin gewürgt und mit einem Messer bedroht, später sogar mit vorgehaltener Pistole vergewaltigt. Das war 1990; weil es damals den Tatbestand der Vergewaltigung in der Ehe noch nicht gab, wurde er nur wegen Nötigung und Körperverletzung zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.

Vor dem Landgericht Ulm verweigerte Herwart S. am ersten Verhandlungstag jede Aussage.

© SZ vom 04.09.2014 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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