Männliche Küken:Landgericht lehnt Anklage wegen massenhaften Kükentötens ab

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  • Das Landgericht Münster hat eine Klage der Staatsanwaltschaft wegen des massenhaften Tötens männlicher Küken abgelehnt.
  • Zwar sehe das Tierschutzgesetz eine Strafe vor, wenn Tiere ohne vernünftigen Grund getötet würden. Dem stehe aber die Tierschutzschlachtverordnung aus dem Jahr 2012 entgegen.

Im Rechtsstreit um die bundesweit erste Anklage wegen des massenhaften Tötens männlicher Eintagsküken hat das Landgericht Münster die Eröffnung des Hauptverfahrens gegen eine Brüterei abgelehnt. Der Betreiber der Firma habe sich nicht strafbar gemacht, befand das Gericht in seinem Beschluss. Die Staatsanwaltschaft Münster, die Anklage gegen die Brüterei erhoben hatte, kündigte sofortige Beschwerde gegen die Gerichtsentscheidung an. Das Gericht wies darauf hin, dass der Gesetzgeber gefordert sei, wenn eine über Jahrzehnte ausgeübte Praxis strafrechtlich anders bewertet werden solle. Diese Entscheidung könne nicht das Gericht übernehmen.

Männliche Hühner legen weder Eier, noch setzen sie Fleisch an

Hintergrund der seit geraumer Zeit praktizierten Kükentötung ist, dass die Agrarindustrie für männliche Nachkommen der Legehuhnrassen keine Verwendung hat - sie legen weder Eier, noch setzen sie gut Fleisch an. Deswegen werden bundesweit Millionen von ihnen geschreddert oder vergast. Bundesagrarminister Christian Schmidt (CSU) hatte im vergangenen Jahr mehr Forschungsgeld bewilligt, um Alternativverfahren voranzubringen, bei denen das Geschlecht der Küken bereits im Ei erkannt wird.

Zwar werde laut Tierschutzgesetz grundsätzlich bestraft, wer ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund töte, hoben die Richter nun hervor. Diese gesetzliche Vorschrift biete aber "bei verfassungsgemäßer Auslegung" keine ausreichende Grundlage für eine Verurteilung - der Gesetzgeber habe nämlich beim Erlass der Vorschrift das Töten männlicher Eintagsküken nicht unter Strafe stellen wollen.

Die Kammer begründet diese Einschätzung unter anderem mit der 2012 erlassenen Tierschutzschlachtverordnung, die zulässige Tötungsformen für Eintagsküken regele. Zudem stützte sich das Gericht auf die Auswertung der Tierschutzberichte wechselnder Bundesregierungen sowie weitere Gesetzesmaterialien.

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"Sollte der Beschluss rechtskräftig werden, wäre der Rechtsmittelstaat am Ende"

Die Anklagebehörde halte an ihrer Rechtsauffassung fest, dass die Tötung der Küken eine "strafbare Handlung" sei, sagte ein Sprecher der Behörde. Über die sofortige Beschwerde der Staatsanwaltschaft muss nun das Oberlandesgericht (OLG) in Hamm entscheiden.

Scharfe Kritik am Ablehnungsbeschluss des Landgerichts übte die Tierschutzorganisation Peta. Der Leiter von deren Rechts- und Wissenschaftsabteilung, Edmund Haferbeck, nannte die Gerichtsentscheidung "extrem rechtsfehlerhaft". Seit 2002 seien etwa 675 Millionen männliche Küken ohne vernünftigen Grund getötet worden, mahnte Haferbeck. Trotzdem habe es "zu dieser Problematik noch niemals eine öffentliche und mündliche Verhandlung" gegeben.

"Sollte der Beschluss des Landgerichts Münster tatsächlich rechtskräftig werden, wäre der Rechtsmittelstaat am Ende". erklärte der Peta-Vertreter.

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