Mit ihren Vorbehalten hat die Verteidigung kein Gehör gefunden: Der Prozess gegen Jörg Kachelmann wird mit der Befragung des mutmaßlichen Opfers fortgesetzt.
Der Vergewaltigungsprozess gegen Jörg Kachelmann wie geplant fortgesetzt werden. Das Gericht hat die Befangenheitsanträge der Verteidigung abgelehnt.
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Der angeklagte Wettermoderator Jörg Kachelmann, aufgenommen am mittlerweile 11. Verhandlungstag: Der Prozess findet derzeit unter Ausschluss der Öffentlichkeit, um das mutmaßliche Opfer zu schützen. (© dapd)
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Das Gericht in Mannheim verkündete seine Entscheidung am Mittwoch zu Beginn der Verhandlung. Es bestehe "keine hinreichende Veranlassung, die Unparteilichkeit und Unvoreingenommenheit" der Richter zu bezweifeln, hieß es zur Begründung.
Anlass des Befangenheitsantrags war eine Entscheidung des Gerichts, das mutmaßliche Opfer nicht vor Beginn seiner Aussage über ein Aussageverweigerungsrecht zu belehren. Demnach muss ein Zeuge nicht auf eine Frage antworten, wenn er sich dadurch selbst belasten würde. Da nach Auffassung der Verteidigung die Ex-Geliebte den Wettermoderator zu Unrecht der Vergewaltigung beschuldigt, könnte sie sich wegen einer falschen Verdächtigung strafbar gemacht haben.
In der Vorwoche lehnte das Gericht eine Belehrung ab. Verteidiger Birkenstock interpretierte das so: Die Richter hätten sich offenbar entschieden, der Frau zu glauben. Deshalb seien sie befangen.
Das Gericht wies nun diese Argumentation zurück: Eine Belehrung sei erst dann erforderlich, wenn ein Zeuge beginnt, konkret über Dinge auszusagen, die ihn in die Gefahr der Strafverfolgung bringen. Es sei "die Freiheit des Vorsitzenden, den Zeitpunkt einer Belehrung zu bestimmen". Eine Besorgnis der Befangenheit sei deshalb nicht gerechtfertigt.
Kachelmanns Verteidiger Reinhard Birkenstock zeigte sich von der Entscheidung nicht überrascht. Er wisse, "dass Richter am Landgericht nur sehr ungern und in allerhöchster Not einen Kollegen aus einem Verfahren entfernen", sagte er.
Nach einer Verhandlungspause sollte am Vormittag die ehemalige Geliebte Kachelmanns weiter als Hauptzeugin vernommen werden. Hierbei ist die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Nachdem die 37-jährige Ex-Freundin des Angeklagten am Montag fünf Stunden zu ihrem Lebenslauf befragt worden war, soll es nun um ihre elfjährige Beziehung zu dem Schweizer Wetterexperten und die mögliche Vergewaltigung am 9. Februar gehen.
Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft deutete bereits an, dass die Radiomoderatorin möglicherweise auch noch in der kommenden Woche im Zeugenstand stehen wird. Die Öffentlichkeit bleibt während der gesamten Zeit ausgeschlossen.
Der wegen schwerer Vergewaltigung und Körperverletzung angeklagte 52-jährige Kachelmann beteuert seine Unschuld, schweigt jedoch im Prozess.
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(dapd/dpa/grc)
Analyse des DFB-Kaders
Die Dame hatte 2009 Kontakt zu einer anderen Gespielin gesucht, unter Vorspiegelung man kenne sich von einer Party, nach einer gewissen Zeit erfuhr sie dann, dass K. auch dort regelmäßig aktiv war. OBWOHL sie das wusste, traf sie sich mit K. noch 3-4 mal ohne auch nur einen Mucks zu sagen. Allerdings machte sie sich in der Zeit im Internet kundig über das Thema Vergewaltigung und wie man sich starke blaue Flecke zufügen kann unter Mithilfe von Aspirin - dann werden sie nämlich wegen des "dünneren Blutes" erst so richtig beeindruckend! Alles dies wurde von Ermittlungsbeamten festgestellt!
Dann die bereits benutzte Bettwäsche an diesem Abend. Alles deutete auf einen weiteren Spiel-Abend hin. Kachelmann erlebte diesen Abend wie alle anderen, Sex inklusive. Danach die Trennung. Er fährt weg, sie brütet und entschließt sich zur Rache. Ich will ihr gerne den Ausnahmezustand zugestehen. Aber nun müßte sie doch wieder klar im Kopf sein und sich und K. aus dieser unguten Situation befreien.
Und als Frau sage ich: JA, viele Frauen lügen. Das ist eine ihrer Waffen und sie halten sie oft genug auch für erlaubt. Ist natürlich ein Irrtum...
Es ist doch seltsam, der gerade gefasste vorbestrafte Vergewaltiger wird im TV verpixelt, sein voller Name wird nicht von allen Medien verbreitet.
Im Fall Kachelmann keine Spur davon, von Anfang an war er mit vollen Namen und Bildern in der Presse. Dabei ist die Beweislage hier doch eher dürftig (aus Laiensicht) und vorbestraft ist er auch nicht.
Das mutm. Opfer hingegen wird nicht geoutet, immer schön getarnt und überhaupt mit Samthandschuhen angefasst, während Jörg K. in karrierekillender U-Haft schmort.
Wenn es stimmen sollte, das diese beziehung auf sporadischen Besuchen mit S-M-Verkehr bestand, dann verstehe ich nicht ganz, wie man daraus überhaupt einen Strafprozess machen kann. Soweit ich diese Devot-dominant Spielchen verstehe kommt ja gerade dabei so was wie eine Vergewaltigung in "spielerischer" Form vor.
Ich weiß nicht, ob Jörg K. absolut 100% unschuldig in diesem Szenario ist, ich würde mich aber sehr unwohl fühlen, wenn jemand auf Grund einer so seltsamen Beweislage schuldig gesprochen würde. Ein Freispruch auch ohne erwiesene Unschuld wäre fällig, das was bisher geschah hat ihn beruflich sowieso schon ruiniert. Das sollte auch einem deutschen Gericht reichen.
jolandos schreibt: " Übertragung
Es gibt durchaus sehr eindeutige und kaum spielbare Verhaltensmuster - insbesondere im vegetativen Bereich - die eine schwere Traumatisierung ziemlich eindeutig belegen können."
Das will ich auch gar nicht bestreiten und auch nicht, dass die Frau traumatisiert sein könnte. Aber wie will jemand herausfinden, ob das nicht - gerade auch in Bezug auf den vegetativen Bereich - aufgrund der Beendigung der Beziehung durch K. geschah? - Eine "Vergewaltigung" aber war doch wohl das übliche Spiel, das sie miteinander spielten. Es bleibt also in ihrer Oberhohheit, die Dinge zu definieren?
An der Prozessleitung des Vorsitzenden gibt es nichts zu rütteln, was - angesichts z.T. anders lautender Berichte, insbesondere einer gewissen selbsternannten "Rechtsexpertin" Gisela F. - einmal gesagt werden muss. Sowohl der Ausschluss der Öffentlichkeit wie auch die Belehrung der Zeugin zu einem späteren Zeitpunkt waren völlig in Ordnung. Daher hat der Verteidiger von K diesem mit seinen inflationären Befangenheitsanträgen und sonstigem Gestänkere einen Bärendienst erwiesen. Das Gleiche gilt für das Aufbieten immer neuer Gutachter für mal diese, mal jene These. Dieses planlose "Heiumballern" lässt langsam den Verdacht aufkeimen, dass sich die Anwälte von K. bewusst sind, dass ihr Mandant keineswegs "unschuldig" ist und sich deshalb an einen wirren Haufen Strohhalme zu klammern versuchen. Leider sind die wichtigsten Akteure zum Schweigen verdonnert; dies gilt auch für das mutmassliche Opfer, das sonst den prozessualen Schutz seiner Privatsphäre verlieren würde.
Es gibt durchaus sehr eindeutige und kaum spielbare Verhaltensmuster - insbesondere im vegetativen Bereich - die eine schwere Traumatisierung ziemlich eindeutig belegen können. Vielleicht sollten wir hier einfach mal das Urteil der anwesenden Gutachter abwarten, die zum einen bessere und ausführlichere Infos haben, als das, was wir aus den Medien kennen und die - was viel wichtiger ist - einen ausführlichen und unmittelbaren Eindruck der Klägerin haben.
Oder glauben Sie ernsthaft, dass reine Spekulationen, die zumeist geboren aus einem persönlich erlebten Unrecht hier wirklick relevant sind? Wenn ja, würde ich mir ernsthaft Gedanken darüber machen, was ich bei mir noch zu klären hätte, denn mal ganz ehrlich, wen interessiert schon der "Fall Kachelmann"?
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