Justiz:Rocker klagen in Karlsruhe

"Hupe" (links), Vorstand der Bandidos Gelsenkirchen, und Lutz Schelhorn, Präsident der Stuttgarter Hells Angels. (Foto: Marijan Murat/dpa)

Weil ihnen das neue Vereinsgesetz das Tragen ihrer Vereins-Kutten verbietet, ziehen Vertreter der Bandidos und der Hells Angels vor das Bundesverfassungsgericht.

Regionale Vertreter der Rockergruppen Bandidos und Hells Angels wenden sich wegen des Verbots ihrer symbolträchtigen Klubzeichen an das höchste deutsche Gericht. Sie reichten beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Beschwerde gegen das neue Vereinsgesetz ein. So dürfen die Angels nicht mehr mit dem geflügelten Totenkopf auf der Jacke herumlaufen, und den Bandidos ist es untersagt, die Abbildung eines Sombrero tragenden und bewaffneten Mexikaners auf ihren Lederwesten zu zeigen. "Das Ganze ist ein Unding", sagte Lutz Schelhorn von den Hells Angels MC Stuttgart. "Wir trugen das Zeichen 37 Jahre und mussten jetzt alle Klamotten austauschen und unsere Klubräume umdekorieren."

© SZ vom 27.02.2018 / dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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