Justiz:Nach Jahren entschädigt

Viereinhalb Jahre saß Harry Wörz in Haft, dann wurde er freigesprochen. Nun soll er mit Geld entschädigt werden.

Von Wolfgang Janisch, Karlsruhe

Nach fast 20 Jahren ist der schier endlose Weg des Harry Wörz durch die Gerichtsinstanzen zu Ende. Das Land Baden-Württemberg hat sich mit dem 50-Jährigen, der gut viereinhalb Jahre unschuldig im Gefängnis verbracht hat, jetzt auf eine Entschädigung von 450 000 Euro geeinigt. Damit wird vor allem sein Verdienstausfall ausgeglichen, denn der gelernte Bauzeichner ist zumindest vorerst erwerbsunfähig. Der Mann aus Birkenfeld bei Pforzheim war im April 1997 verhaftet worden, weil man ihm versuchten Totschlag an seiner damaligen Frau vorgeworfen hatte. Er wurde zu elf Jahren Haft verurteilt, setzte aber mit Hilfe seines Anwalts ein spektakuläres Wiederaufnahmeverfahren durch. Einen ersten Freispruch kippte im Jahr 2006 der Bundesgerichtshof, erst im zweiten Anlauf wurde ihm 2010 rechtskräftig bescheinigt, dass er zu Unrecht verurteilt worden war. Das Land Baden-Württemberg hatte ihm zwar Verdienstausfall für die Zeit der Haft gezahlt, insgesamt rund 184 000 Euro; eine weitere Kompensation für die Spätfolgen des Fehlurteils musste Wörz aber erst in einem weiteren langwierigen Prozess durchsetzen. Wer damals seine Ex-Frau, die durch das Verbrechen zum Pflegefall geworden war, beinahe erdrosselt hätte, ist bis heute ungeklärt. Ermittlungen gegen ihren damaligen Geliebten - einen Polizeibeamten - wurden eingestellt.

© SZ vom 11.01.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: