Nach der Justiz-Panne in Nordrhein-Westfalen musste nun erneut ein Angeklagter vorzeitig aus der Untersuchungshaft entlassen werden - offenbar weil die Richter zu langsam gearbeitet haben.
Die Justiz-Panne vergangene Woche hatte für einen Aufschrei gesorgt: In Mönchengladbach musste ein mutmaßlicher Kinderschänder vorzeitig auf freien Fuß gesetzt werden, weil die Staatsanwaltschaft zuviel Zeit verstreichen ließ.
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Ein Blick aus der Justizvollzugsanstalt Stadelheim: In Nordrhein-Westfalen ist erneut ein Untersuchungshäftling auf freien Fuß kommen - weil die Justiz zu langsam gearbeitet hat. (© Foto: dpa)
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Nun musste in Nordrhein-Westfalen erneut ein Untersuchungshäftling freigelassen werden - wieder, weil die Mühlen der Justiz offenbar zu langsam gearbeitet haben.
Das Düsseldorfer Oberlandesgericht ordnete die Freilassung eines Mannes an, der seit 20 Monaten in Untersuchungshaft gesessen hatte. Damit sei das Gericht einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts gefolgt, sagte ein Gerichtssprecher in Düsseldorf.
Im aktuellen Fall war der Mann vom Amtsgericht Mönchengladbach bereits zu dreieinhalb Jahren Haft wegen gefährlicher Körperverletzung und unerlaubten Waffenbesitzes verurteilt worden.
Das Berufungsverfahren vor dem dortigen Landgericht ist aber aus Sicht des Karlsruher Verfassungsgerichts zunächst nicht schnell genug vorangetrieben worden. Über die Revision ist ebenfalls noch nicht entschieden.
Deshalb hat das Oberlandesgericht Düsseldorf den Mann, wie erst am Dienstag bekannt wurde, mit Beschluss vom 24. Juni wieder auf freien Fuß gesetzt.
Laut Amtsgericht wurde dem Angeklagte vorgeworfen, im November 2007 eine Frau geschlagen und bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt zu haben. Der Prozess lief zunächst zügig, das Amtsgericht sprach sein Urteil Ende März 2008.
Doch dann kam es - so die Verfassungsrichter - zu unnötigen Verzögerungen: Urteil und Akten wurden jeweils mit mehrwöchiger Verspätung dem Landgericht zugestellt, dort dauerte es sieben Monate bis zum ersten Verhandlungstermin, schließlich wurde das Berufungsurteil im Januar 2009 gesprochen.
Die Karlsruher Richter verwiesen auf die langjährige Rechtssprechung, wonach Verfahren beschleunigt zu Ende gebracht werden müssen, solange der Betroffene in Haft sitzt. "An den zügigen Fortgang des Verfahrens sind dabei umso strengere Anforderungen zu stellen, je länger die Untersuchungshaft schon andauert."
Bei erheblichen und für die Justiz vermeidbaren Verzögerungen könne allein die Schwere der Tat nicht eine Fortdauer einer langen Haft rechtfertigen, hieß es.
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(sueddeutsche.de/dpa/dmo/bavo)
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An diesem Fall und noch einigen anderen können nun Zensursula und ihre Claqueure, besonders aber die Justizpolitiker der 16 Länder sehen, was die Zensur im Netz und die Generalkriminalisierung der Netznutzer wert ist. Die ignorierte Realität und das Versagen der Parlaments aus Geldgründen in den Ländern führt Recht ad adsurdum. Dabei sind die BND-Dreckigkeiten wie sie in den letzten Wochen bekannt wurden noch gar nicht betrachtet. Offenbar geht der Werteverfall und die Mißachtung der Bürgerrechte auf Staatsebene parallel mit den Ergebnissen der Privatisierungsideologien in der Wirtschaft. Jetzt sollten doch logischerweise auch die Finanzschulden privatisiert werden!!!
Haben (manche) User hier schon mal etwas von richterlicher Unabhängigkeit gehört? Mit dieser ist es nicht vereinbar, einem Richter Arbeitszeiten vorzugeben. Und wieviele Richter kennen Sie so, wenn Sie deren Arbeitszeiten kritisieren können? Keine? Aha, dachte es mir. Dann ist es auch kein Wunder, dass die Arbeitsweise des Richters nicht bekannt ist. Man kann nämlich auch sehr gut zu Hause arbeiten. Die Richter, die ich kennenlernen durfte, würden sich über eine 40-Stunden-Woche sehr freuen, von einem freien Wochenende gar nicht zu reden.
Stempeluhren für Richter - auf solchen einen schwachsinnigen Gedanken muss man erstmal kommen.
Schauen Sie doch mal freitags ab 11.00 Uhr oder wochentags ab 16.00 Uhr in die Amtsstuben der Gerichte, seien es Richter, seien es Staatsanwälte .... gähnende Leere.
In meinen Leserbrief stellte ich zu den genannten Vorgang Fragen, die der Leser StuttgarterEngel teilweise Beantwortet hat. Auch habe ich von den rotdruckern,keine Rueckmeldung zu meinen Artikel erhalten. Ich gehe davon aus,dass die rotdrucker Juristen sind,die an Gerichten fuer den Staat arbeiten,oder was auch immer. Der Leser Muenchner Kindel hat darauf recht aufschlussreich geantwortet.Stoere den Bueroschlaf in Deutschen Amtsstuben nicht,die werden sonnst grantig.
?wie lange sass der Angeklagte im Kittchen? Bin angesichts der Zeitangaben ganz durcheinander
Paging