Fall der neunjährigen Christina:Mörder muss 26 Jahre nach Tat in Haft

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Am 27. November 1987 traf die neunjährige Schülerin Christina auf ihren Mörder. Durch Fortschritte bei der DNA-Analyse konnte der Täter aus Osnabrück im vergangenen Jahr ermittelt werden. Das Landgericht hat den 46-Jährigen jetzt nach Jugendstrafrecht verurteilt.

Mehr als 26 Jahre liegt seine Tat zurück. Jetzt ist ein 46-Jähriger zu einer Jugendstrafe von acht Jahren Haft verurteilt worden, weil er im November 1987 die neunjährige Christina auf ihrem Schulweg getötet hat.

"Es tut mir unendlich leid", sagte der Angeklagte vor dem Landgericht in Osnabrück und schilderte aus seiner Sicht die Geschehnisse am Tattag, dem 27. November 1987. Er habe die Schülerin beim Joggen getroffen, sagte er vor Gericht, habe sie in einen Garten gestoßen, und versucht, sie zu vergewaltigen. Anschließend habe er ihr den Mund zugedrückt, als sie drohte, ihrer Mutter davon zu erzählen.

Weil der Angeklagte damals erst 19 Jahre alt war, wurde er nach den Jugendstrafrechtsvorschriften von 1987 verurteilt. Die Höchststrafe für einen solchen Fall lag damals bei zehn Jahren. "Die Tat ist so menschenverachtend, dass wir die Strafe im höchsten Bereich ansiedeln müssen", sagte der Oberstaatsanwalt. Die Verteidigung des Mannes hatte sechseinhalb Jahre gefordert.

"Es war eine zutiefst sinnlose und unerklärliche Tat", sagte der Vorsitzende Richter. Nach dem Tod der Mutter war der Täter als Kind in Pflegefamilien und Jugendhilfeeinrichtungen gekommen. Er habe Probleme, seine Gefühle auszudrücken und über eine Zeit lang sexuelle Identitätsprobleme entwickelt, sagte der Richter. Daher sei er nach dem Jugendstrafrecht zu verurteilen. Gleichwohl sei er psychiatrischen Gutachten zufolge zur Tatzeit voll schuldfähig gewesen.

Spätes Geständnis

Der Fall wurde erst im vergangenen Jahr aufgeklärt. Erst jetzt ließen sich mit modernen Analysemethoden auf einem Kleidungsstück des Mädchens noch DNA-Spuren des Täters sichern. Der Fall wurde in der Fernsehsendung Aktenzeichen XY gezeigt, erneut meldeten sich Zeugen. Der heute 46-Jährige, der all die Jahre unbescholten in Osnabrück gelebt hatte, kam der Aufforderung, sich einer DNA-Probe zu unterziehen, freiwillig nach. Im Polizeiverhör gab der verheiratete Mann den Mord schließlich zu.

Dass es jetzt überhaupt noch zu einem Mordprozess kam, sei allein dem Angeklagten zu verdanken, sagte der Pressesprecher des Landgerichts, Holger Janssen. "Er hätte auch sagen können, es war Totschlag", so Janssen. Niemand hätte ihm das Gegenteil beweisen können. Ein Totschlag wäre verjährt, ebenso, wie es die versuchte Vergewaltigung bereits ist. Hätte er den Vorwurf geleugnet - der 45-Jährige wäre ein freier Mann geblieben. Er wolle sich aber der Verantwortung stellen, hatte sein Anwalt im Vorfeld gesagt.

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