Gesetzentwurf:Polen will öffentlich zugängliches Register von Sexualstraftätern

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  • Das polnische Parlament hat für einen Gesetzentwurf gestimmt, der ein öffentlich zugängliches Register mit Angaben zu Sexualstraftätern ermöglicht.
  • Ein detaillierteres Register mit Foto und Adresse der Straftäter soll Polizei und Justiz sowie der öffentlichen Verwaltung zugänglich gemacht werden

In Polen soll es künftig ein öffentlich zugängliches Register mit Angaben zu Sexualstraftätern geben. Das von der rechtskonservativen Regierungspartei Recht und Gerechtigkeit (PiS) dominierte Parlament stimmte mehrheitlich für einen entsprechenden Gesetzentwurf: 275 Abgeordnete votierten dafür, zwei dagegen, außerdem gab es 166 Enthaltungen.

Vorgesehen ist ein Register mit Angaben unter anderem zu Pädophilen und Wiederholungstätern. Zwar soll nicht die genaue Adresse, wohl aber der Wohnort angegeben werden. Ein detaillierteres Register mit Foto und Adresse der Straftäter soll Polizei und Justiz sowie der öffentlichen Verwaltung zugänglich gemacht werden. Beide Register sollen beim Justizministerium angesiedelt sein.

Die Opposition warf den Initiatoren des Gesetzes vor, mit dem Register auch die Identifizierung von Opfern sexueller Straftaten zu erleichtern, da diese häufig aus dem familiären Umfeld der Täter stammen. Zudem seien die Täter dem Risiko von Vergeltungsakten ausgesetzt.

So funktionieren die Sexualstrafregister in den USA

In den USA gibt es seit den Neunzigerjahren Sexualstrafregister. Nach einem aufsehenerregenden Entführungsfall verpflichtete der sogenannte "Jacob Wetterling Act" die Bundesstaaten zum Erstellen eines öffentlichen Registers. Die Register der einzelnen Bundesstaaten sind öffentlich einsehbar, zudem gibt es ein nationales Register, in dem man alle Bundesstaaten nach Name, Adresse und Stadt durchsuchen kann - und so mit wenigen Klicks erfahren kann, ob der Nachbar Vorstrafen hat.

Problematisch ist der Umgang mit den Sexualstrafregistern deshalb, weil die Bundesstaaten bis zu einem gewissen Grad selbst entscheiden können, wer registriert wird. So ist in manchen Bundesstaaten öffent­liches Urinieren so ein Grund. In 29 Staaten ist einvernehmlicher Sex zwischen Teenagern ein Registrierungsgrund - wenn einer der beiden älter als 18 Jahre ist.

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