Düsseldorfer Tabelle:Mehr Geld für Trennungskinder

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War der Vater ein Herr Direktor, durfte es etwas mehr sein. So war das, als die erste Tabelle für den Unterhalt von Trennungskindern erschien. (Foto: imago)

Wer muss wem wieviel Unterhalt zahlen? Das legt die Düsseldorfer Tabelle fest. Nach langer Pause bekommen Trennungskinder 2015 wieder mehr Geld. Auch der Wandel der Familie wird berücksichtigt.

Von Ulrike Heidenreich, München

Im täglichen Mit- oder Gegeneinander benötigen getrennt lebende Eltern grundsätzlich schon mal starke Nerven. Alle paar Jahre aber geht es für sie noch mehr zur Sache, nämlich wenn die Düsseldorfer Tabelle veröffentlicht wird. Dann ist Zahltag. Die Liste legt auf den Euro genau fest, wer wem wie viel für das gemeinsame Kind geben muss.

Die Tabelle wird bundesweit zur Berechnung von Unterhaltspflichten herangezogen. Zum ersten Mal seit 2010 nun sind sie wieder erhöht worden. Diesmal steigt beispielsweise der Mindestunterhalt eines Kindes bis Ende des sechsten Lebensjahres von bisher 317 auf 328 Euro im Monat. Voraussichtlich kommenden Januar steht schon die nächste Tabelle mit weiter steigenden Beträgen an - dies hängt damit zusammen, dass per Gesetz der steuerliche Kinderfreibetrag weiter angehoben wird.

Es geht längst nicht mehr nur darum, dass das Leben Jahr für Jahr teurer wird und jener Elternteil, bei dem das Kind nicht den Großteil der Zeit verbringt, dies genauso auffangen soll wie der andere. Die Düsseldorfer Tabelle berücksichtigt auch die Veränderung der Lebensformen und der Berufswelt. Wie stark, zeigt ein Blick in die erste Tabelle; sie wurde 1962 veröffentlicht, nachdem eine Mutter vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf auf mehr Unterhalt für ihr Kind geklagt hatte. Hier wird - fast altertümlich anmutend - bei der Höhe des Unterhalts auch die Berufskategorie genannt, nicht nur die Einkommensgruppe und Altersklasse wie heute.

Scheidungen
:Meins, deins, keins

Wer bekommt nach einer Scheidung Unterhalt? Wer erhält das Sorgerecht? Das Unterhaltsrecht geht seit einigen Jahren stärker auf die individuellen Umstände am Ende einer Ehe ein - das macht den Umgang damit komplexer.

Fragen und Antworten von Hannah Wilhelm

Rittersguts-Besitzer und Direktoren mittlerer Betriebe

Am meisten Unterhalt für Kinder bis sechs Jahre, nämlich 140 Mark pro Monat, mussten damals zahlen: "besonders herausgehobene (prominente) Persönlichkeiten, Stars, Minister" bei denen ein Monatseinkommen von 4000 Mark bis unendlich angesetzt wurde. Günstiger, mit 120 Mark, kamen "Direktoren mittlerer Industriebetriebe" weg, auch Menschen mit "Rittergutsbesitz, Abteilungsleiter, Klinik- und Institutschefs". 75 Mark für das getrennt lebend Kleinkind zahlten "irgendwie ausgebildete Arbeitskräfte" mit veranschlagtem Einkommen von 400 bis 700 Mark. Die "einfachsten Verhältnisse" mit null bis 450 Mark Verdienst waren mit 70 Mark pro Monat dabei - wenn sie es denn konnten.

Ein großer finanzieller Sprung fällt dann später auf: Im Jahr 2005 waren als Mindestunterhalt für 12- bis 17-Jährige 291 Euro fällig, nach dem 1. August 2015 werden es 440 Euro sein. Der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV), in dem sich leidtragende Zahler zusammengeschlossen haben, bemängelt: "Dies entspricht innerhalb von zehn Jahren einer Steigerung um 51 Prozent" - der Selbstbehalt für Unterhaltspflichtige sei in dem Zeitraum jedoch nur um 21 Prozent erhöht worden, nämlich von 890 auf 1080 Euro. Die Selbstbehalt-Klausel soll dem Zahler, überwiegend sind es weiterhin die Väter, ein Existenzminium sichern, um eigene Lebenshaltungskosten - oder die seiner neuen Familie - zu sichern.

SZ-Grafik; Quelle: Oberlandesgericht Düsseldorf (Foto: sz grafik)

Jede sechste Familie mit Kindern hat eine Trennungsgeschichte

Es sind komplizierte Berechnungen und kühle Zahlenkolonnen, die helfen sollen, so etwas wie Ausgleich zu schaffen auf dem turbulenten Trennungs- und Scheidungsmarkt, wo sich niemand etwas schenken will und der immer größer wird. Nach Einschätzung des Deutschen Jugend Instituts (DJI) hat jede sechste Familie mit minderjährigen Kindern eine Trennungsgeschichte hinter sich. Mindestens 12,5 Prozent der Minderjährigen haben getrennt lebende Eltern, andere Studien kommen sogar auf mehr als 20 Prozent. Das Statistische Bundesamt hat 2013 rund 136 000 Scheidungskinder gezählt. Jede dritte Ehe geht mittlerweile in die Brüche. Und 95 Prozent der Eltern teilen sich nach einer Scheidung das Sorgerecht.

Dass nun die Beträge in der Düsseldorfer Tabelle um durchschnittlich 3,3 Prozent steigen, hängt auch damit zusammen, dass die Politik den Bedürfnissen der Trennungskinder Rechnung tragen und den Familien ein Signal der Wertschätzung geben will. Grundlage der Anhebung ist der Bundestagsbeschluss, den steuerlichen Kinderfreibetrag sowie das Kindergeld und den Kinderzuschlag rückwirkend zum 1. Januar 2015 zu erhöhen.

"Die Kinder bekommen endlich mehr Geld", sagte am Dienstag Jürgen Soyka, Familienrichter am OLG Düsseldorf, der die Tabelle mitberechnet hat, "der Gesetzgeber ist endlich tätig geworden." In dessen Paket enthalten: Der Kinderfreibetrag - das von einer Besteuerung ausgenommene Existenzminimum - wurde von bisher 4368 Euro um 144 Euro auf 4512 Euro angehoben. Das Kindergeld steigt um vier Euro, für ein erstes und zweites Kind sind das monatlich 188 Euro.

Weil der Kinderfreibetrag noch einmal steigt, auf 4608 Euro, müssen unterhaltspflichtige Väter und Mütter am 1. Januar 2016 wieder ihre Dauerüberweisung bei der Bank ändern. Dann wird es eine neue Düsseldorfer Tabelle geben.

© SZ vom 29.07.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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