Exorzismus-Prozess:Sechs Jahre Haft für tödliche Teufelsaustreibung

Exorzismus-Prozess: Einer der beiden 16-jährigen Angeklagten sitzt mit verdecktem Gesicht im Frankfurter Gerichtssaal.

Einer der beiden 16-jährigen Angeklagten sitzt mit verdecktem Gesicht im Frankfurter Gerichtssaal.

(Foto: AP)
  • Eine 41-Jährige wird bei einem Exorzismus in Frankfurt so lange von ihren Angehörigen gequält, bis sie stirbt.
  • Die Cousine des Opfers muss deshalb lange ins Gefängnis, die anderen Angehörigen werden zu Bewährungsstrafen verurteilt.

Im Prozess um eine Teufelsaustreibung mit tödlichem Ende hat das Landgericht Frankfurt die 44 Jahre alte Cousine des Opfers zu sechs Jahren Haft verurteilt. Das Gericht verhängte die Strafe wegen schwerer Körperverletzung mit Todesfolge. Der 16-jährige Sohn des Opfers und und vier weitere Angehörige kamen mit Bewährungsstrafen zwischen anderthalb und zwei Jahren davon.

Bereits in der vergangenen Woche war die Staatsanwaltschaft vom ursprünglichen Vorwurf des gemeinschaftlichen Mordes abgerückt. Der Vorsitzende Richter sagte, das zu Prozessbeginn in Medien gezeichnete Bild der Angeklagten als "grausame Folterer" habe sich nicht als richtig erwiesen. Die Angeklagten hätten aus einer spirituellen Überzeugung heraus gehandelt und im Glauben, ihre 41 Jahre alte Verwandte von einem Dämonen heilen zu können. Der Richter sprach von einem "tragischen Geschehen".

Die Tat hatte sich am 5. Dezember 2015 im Zimmer eines großen Frankfurter Hotels ereignet: Als die 41-jährige Südkoreanerin mitten in der Nacht begann, Selbstgespräche zu führen und um sich zu schlagen, entschieden sich ihre fünf Angehörigen zu einer Teufelsaustreibung. Dabei sollen sie die Frau auf den Boden gedrückt, sie geschlagen und getreten und ihr ein Handtuch sowie einen mit Stoff bezogenen Kleiderbügel in den Mund geschoben haben - woran die Frau schließlich erstickte. Der Staatsanwaltschaft zufolge hatte das Opfer bis zu ihrem Tod ein zweistündiges, schmerzvolles Martyrium erlitten.

Anklage forderte acht Jahre Haft

Das Gericht blieb mit seinem Strafmaß unter den Forderungen der Staatsanwaltschaft. Diese hatte acht Jahre Gefängnis für die 44 Jahre alte Hauptangeklagte gefordert. Die Frau habe sich "angemaßt, über Leben und Tod anderer zu entscheiden", hatte Staatsanwältin Nadja Böttinger in ihrem Plädoyer gesagt. Sie unterstellte aber keine Tötungsabsicht mehr und verlangte eine Verurteilung wegen Körperverletzung mit Todesfolge.

Angeklagt waren neben dem Sohn der Frau noch dessen ebenfalls 16 Jahre alter Cousin sowie die Cousine der getöteten Frau, deren 22 Jahre alter Sohn und ihre 19-jährige Tochter. Die 44-Jährige war dem Urteil zufolge Haupttäterin. Sie sei die treibende Kraft bei dem Exorzismus gewesen und habe dem Opfer zuletzt auch das Tuch und den Kleiderbügel in den Mund gesteckt.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: