Duisburg:Vater von "Ebay-Baby" wird Kontakt zum Kind untersagt

Der Mann aus Duisburg hatte seine nur wenige Wochen alte Tochter in einer Ebay-Kleinanzeige angeboten. Die Mutter soll mit dem Kind in eine Mutter-Kind-Einrichtung ziehen.

Ein Mann, der seine wenige Wochen alte Tochter in einer Ebay-Kleinanzeige angeboten hat, darf vorerst keinen Kontakt mehr zu dem Baby haben. Das hat das Duisburger Amtsgericht entschieden.

Die Mutter soll mit dem Kind ohne den Vater in eine Mutter-Kind-Einrichtung ziehen. Wie das Gericht mitteilte, soll ein unbeaufsichtigter Kontakt des Vaters zum Kind ausgeschlossen werden. Dazu habe das Familiengericht ergänzende Maßnahmen getroffen.

Das Mädchen war vor zwei Wochen für 5000 Euro auf der Handelsplattform Ebay-Kleinanzeigen angeboten worden. Das Duisburger Jugendamt schritt ein und übergab es einer Pflegefamilie. Der Vater war geständig, behauptete aber, das Ganze sei nur ein Scherz gewesen. Die Ermittlungen gegen ihn wegen Verdachts auf Menschenhandel dauern an.

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