Frankreich:Verschwundene 14-Jährige mit Onkel aufgegriffen

  • Eine seit Anfang März verschwundene 14-Jährige ist in Südfrankreich aufgetaucht.
  • Sie sei mit ihrem 47 Jahre alten Onkel aufgegriffen worden, bestätigte die Polizei.
  • Die Staatsanwaltschaft hatte gegen den Mann wegen des Verdachts des sexuellen Missbrauchs eines Kindes ermittelt und europaweit nach den beiden gefahndet.

Eine vermisste 14-Jährige aus der Nähe von Berlin ist in Südfrankreich aufgetaucht. Sie sei am Mittwoch mit ihrem 47 Jahre alten Onkel aufgegriffen worden, bestätigte die Polizei in Béziers südwestlich von Montpellier. Zuvor hatten die B.Z und die Bild-Zeitung darüber berichtet.

Das Mädchen und der Onkel wurden in der Nähe eines Campingplatzes bei Valras-Plage am Mittelmeer kontrolliert, etwa acht Kilometer von Béziers entfernt. Die brandenburgischen Polizei hatte europaweit nach dem Mädchen gefahndet und war am Vormittag über die Entdeckung des Duos in Südfrankreich informiert worden. "Wir wissen aber nicht, wie die Kollegen auf die beiden aufmerksam wurden", sagte eine Polizeisprecherin. Die beiden seien zunächst zu einer Polizeistation gebracht worden. Die Eltern würden erwartet.

Suchaktion im Netz

Das Mädchen aus Brandenburg war bereits seit Anfang März verschwunden gewesen. Ihre Eltern hatten eine Suchaktion auf Facebook in mehreren Sprachen gestartet. Sie hatten bereits befürchtet, dass ihre Tochter gemeinsam mit ihrem Onkel untergetaucht sei. Der Mann und das Mädchen sollen eine Liebesbeziehungen miteinander haben.

Kein dringender Tatverdacht

Die Staatsanwaltschaft Neuruppin ermittelt gegen den Onkel wegen des Verdachts des sexuellen Missbrauchs eines Kindes. Dieser Verdacht beruhe auf der Aussage einer Zeugin, wonach die Liebesbeziehung schon begonnen hatte, als das Mädchen noch 13 Jahre alt war, sagte Staatsanwalt Jürgen Schiermeyer. "Wir ermitteln weiter und wollen nach derzeitigem Stand Josephine als Zeugin anhören."

Auch dem Onkel solle "rechtliches Gehör" gewährt werden. Gegen den Onkel wurde jedoch kein Haftbefehl beantragt, weil kein dringender Tatverdacht vorliege, betonte Schiermeyer. "Er kann sich frei bewegen."

© SZ.de/dpa/afis - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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