Die Adoption eines Stiefkindes wird für Frauen in lesbischen Beziehungen schwieriger. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschied, dass der leibliche Vater des Kindes nicht einfach übergangen werden darf. Es müsse ihm Gelegenheit gegeben werden, sich an dem Verfahren zu beteiligen, erklärten die Richter. Die Entscheidung gilt ausdrücklich nicht für anonyme Samenspender. Den Richtern lag der Fall eines lesbischen Paares vor, das in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft in Berlin lebt. Eine der Frauen bekam mittels "privater" Samenspende vor vier Jahren ein Kind, ihre Partnerin wollte es adoptieren. Die Vorinstanzen verlangten die Zustimmung des Vaters, doch die Frauen hielten dessen Daten geheim. Das genüge nicht, so das BGH.
BGH-Urteil:Adoption durch Lesben: Leiblicher Vater gestärkt
Bundesgerichtshof erschwert die Adoption von Stiefkindern für lesbische Paare.
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