Angeklagt wegen des Besitzes von Kinderpornos: Der CDU-Kommunalpolitiker Georg Dürrschmidt ist nun vor Gericht verurteilt worden - zu einer Geldstrafe.
Der beurlaubte Landrat von Oberspreewald-Lausitz, Georg Dürrschmidt, muss wegen des Besitzes von Kinderpornos eine Geldstrafe von 16.800 Euro zahlen. Das Amtsgericht Senftenberg hat den CDU-Kommunalpolitiker nun verurteilt, weil er zwischen 2004 und 2007 einschlägige Bilder und Videos aus dem Internet auf dem privaten Computer im brandenburgischen Großräschen gespeichert habe.
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Mit dem Urteil blieb das Gericht gering unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Diese hatte für den 50-Jährigen eine Geldstrafe von 19.600 Euro gefordert. Sie sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte zielgerichtet über einen langen Zeitraum einschlägige Internet-Foren aufsuchte und die Bilder und Videos speicherte.
Die Verteidigung hingegen plädierte auf Freispruch. Sie verwies darauf, dass der Prozess nicht zweifelsfrei geklärt hat, ob Dürrschmidt an den jeweiligen Tagen am Computer saß.
Die Ermittler hatten auf seinem Computer in der Wohnung in Großräschen mehrere Dutzend Bild- und Videodateien gefunden. Sie waren nach einer internationalen Suchaktion nach Pädophilen durch die sogenannte IP-Kennung auf Dürrschmidts Computer aufmerksam geworden. Der Angeklagte hatte die Vorwürfe bestritten und im Prozess die Aussage verweigert.
Die Vorwürfe gegen den Landrat waren im Dezember 2008 öffentlich geworden, nachdem er eine verhängte Strafe der Staatsanwaltschaft in Höhe von 12.000 Euro nicht zahlen wollte und die Anschuldigungen bestritten hatte. Er behauptete, zum Zeitpunkt der Internet-Zugriffe nicht zu Hause gewesen zu sein. Die Staatsanwaltschaft aber bezeichnete die Zeugen für Dürrschmidts Alibi als nicht glaubwürdig, ein unbekannter Dritter oder Familienmitglieder kämen für die Zugriffe nicht infrage.
Der verheiratete Familienvater aus der Pfalz war 1990 in den Landkreis Oberspreewald-Lausitz gekommen und seitdem in der Kommunalpolitik aktiv. 2006 war er zum Landrat gewählt worden. Ende 2008 wurde er vorläufig vom Dienst suspendiert. Das Innenministerium als Dienstherr leitete mit der Suspendierung im Dezember auch ein Disziplinarverfahren gegen ihn ein.
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- Kinderpornos Landrat soll Strafe zahlen 13.05.2009
(sueddeutsche.de/dpa/hai)
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Sie sprechen da ein paar interessante Punkte an. Ohne jetzt auf die Schuld oder Unschuld des Landrats eingehen zu wollen, ein paar Anmerkungen.
1) "Schriften": In diesem Zusammenhang sind Schriften einfach alles, d.h. Bilder, Videos, Texte, Animationen etc., was eine Darstellung des Missbrauchs erlaubt. Typischerweise allerdings nur Bilder und Videos.
2) Spezialsoftware: In der Regel eine forensische Auswertungssoftware für die gerichtsfeste Auswertung von Beweismitteln und kein HokusPokus
3) Löschdatum: Muss nicht zwingend auf das gleiche Datum lauten, kommt darauf an wie gelöscht wird, welches Dateisystem zugrunde liegt etc.
4) Fremd-download: Ist es wirklich realistisch anzunehmen, dass jmd bei ihnen einbricht, sich Kinderpornografie herunterlädt, diese anschließend wegsichert (ist ja Konsument wie sie sagen) auf CD oder so, anschließend alles löscht und wieder ohne Spur verschwindet?
Oder dass jmd per Trojaner oder ähnlichem ihren Rechner dafür fernsteuert? Was hätte dieser Hacker dann davon? Und warum löscht er sie wieder? Sehr weit hergeholt alles...
5) anderer Datenträger: kaufen sie bitte eine handelsübliche SD-Speicherkarte oder einen USB-Datenträger mit 8-16 Gigabyte und verstecken ihn (am besten im garten oder so), anschliessend lassen sie einen Bekannten danach suchen... Wenn er ihn 2 Jahre später gefunden hat, darf er sich glücklich schätzen
Es gibt schon ein paar Dinge die an diesem Fall aufhorchen lassen. Ich habe mir auch die Artikel der Märkischen zu diesem Fall noch mal durchgelesen.
Merkwürdig ist, das hier mal von Bildern und Videos und mal von "Schriften" die Rede ist. Wurde das Beweismaterial während des Prozesses nicht vorgeführt?
Im Text steht, das die Bilder und Video's gelöscht worden sind und mit einer Spezialsoftware wieder hergestellt werden mussten. Merkwürdig nicht? Die Konsumenten dieser Bilder und Video's speichern diese für gewöhnlich zum wiederholten späteren "Konsum". Aber auf den Festplatten fand sich keine einzige intakte Datei. Paedophile sind Triebtäter und die "konsumieren" das gefundene Material nicht nur einmal. Warum sonst solten sie das Material denn auch speichern?
Es liegt also nahe, zu vermuten, das die herunter geladenen Dateien auf ein anderes Medium oder einen anderen Computer übertragen wurden. Die Hausdurchsuchung hat aber keinen weiteren belasteten Computer und keine entsprechenden Datenträger hervor gebracht. Und das würde natürlich auch die Möglichkeit zulassen, das ein anderer als der Angeklagte den Computer für den Download benutzt hat. Der wahre Täter könnte also noch frei herumlaufen.
Natürlich gibt es noch eine weitere Möglichkeit. Der Angeklagte hat einen Tip erhalten und versucht das Beweismaterial los zu werden. Das ist aber unwahrscheinlich, denn dann müßten ale gelösten Dateien dasselbe Löschdatum haben. Er hätte auch einfach rechtzeitig die Festplatten austauschen können.
Sind diese Fragen während des Prozesses nicht gestellt worden?
In unserer Rechtsprechung galt mal der Grundsatz: "Im Zweifel für den Angeklagten". Gilt das etwa nicht mehr?
Ich werde KiPo bestimmt nicht gutheißen, aber ich werde das Gefühl nicht los, das Herr Dürrschmidt zum Opfer wurde.
Die Lehre die wir alle aus diesem Prozess ziehen müssen lautet: Mache niemals einen mit dem Internet verbundenen Computer für jemand anderen zugänglich. Und, das niemand dem Irrglauben verfallen sollte, er oder sie hätte nichts zu verbergen. Sie wissen es wahrscheinlich nur nicht.
Unschuldig sein, schützt weder vor Strafe noch vor der damit verbundenen öffentlichen Hinrichtung in den Medien. Denn, die Inquisition nach Deutschland zurückgekehrt .
mir hat, anläßlich einer Recherche, eine Dame im Rotlichtmilieu erzählt, daß die Kunden mit "Sonderwünschen" häufig aus Justizkreisen kommen, sogar Richter sind darunter. Wenn wunderts, ob diesem Verständnis das sich in lächerlich geringen Strafen niederschlägt. Ungeheuer phantasievoll, der Einwand des Verteidigers, man kann nicht mit Sicherheit sagen, daß kein Fremder den Computer des Herrn Schmuddel, benützt hat. Sicher war das ein böser Einbrecher, der sich schnell einige Kinderpornobilder reinziehen wollte. HaHaHa
Er hätte nach Leipzig umziehen sollen. Die Stadt mit den meisten Kinder-Bordellen. Allein in den letzten paar Jahren sind in Leipzig über 50 Kinder spurlos verschwunden.
Noch vor ein paar Jahren war ein Kinderbordell direkt im Rathaus integriert. So hatten es die Freier in der Mittagspause nicht all zu weit.
Mir tun nur die vielen netten, scharfen und süßen Mädels hier leid, die von so vielen perversen und impotenten Jungs umgeben sind.
Wer so jämmerlich versagt, sollte abgeschoben werden: in die Pfalz als Repatriierungsmaßnahme!
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