Berufung:Vier Jahre Haft für Betrug mit Brustimplantaten

Der Skandal um reißanfällige Brustimplantate der Firma PIP sorgte weltweit für Schlagzeilen, Hunderttausende Frauen sollen betroffen sein. Der Firmengründer wehrte sich gegen eine Verurteilung - ohne Erfolg.

Im Skandal um Brustimplantate aus Billig-Silikon hat ein französisches Berufungsgericht die vierjährige Haftstrafe für den Gründer des Herstellers PIP bestätigt. Das Gericht in Aix-en-Provence verurteilte Jean-Claude Mas wegen schwerer Verbrauchertäuschung und Betrugs.

Die Aufregung war groß, als im Jahr 2010 bekannt wurde, dass die französische Firma Poly Implant Prothèse (PIP) jahrelang Brustimplantate aus billigem und nicht für Medizinprodukte zugelassenem Industriesilikon geliefert hatte. Hunderttausende Frauen sollen weltweit betroffen sein. Allein in Deutschland hatten Chirurgen mehr als 5000 Frauen PIP-Implantate eingesetzt.

Firmengründer Jean-Claude Mas war deshalb bereits in erster Instanz zu vier Jahren Gefängnis verurteilt worden, wegen schwerer Verbrauchertäuschung und Betrugs. Mas und seine vier Mitangeklagten legten Berufung ein.

Mehr als 18 000 Französinnen ließen Implantate entfernen

Mas argumentierte vor Gericht, das verwendete Silikon sei nicht schädlich. "Ich akzeptiere nicht, dass dies als schwere Verbrauchertäuschung gewertet wird", sagte der 76-Jährige, der in Erwartung des Berufungsverfahrens seine Haftstrafe noch nicht antreten musste. Vertreter von Betroffenen reagierten empört auf diese Aussage.

Deutsche und französische Behörden hatten den betroffenen Frauen 2010 empfohlen, die Kissen, die sich als überdurchschnittlich reißanfällig erwiesen hatten, vorsorglich entfernen zu lassen. Allein in Frankreich kamen mehr als 18 000 Betroffene dieser Empfehlung nach.

Neben mehreren Tausend Frauen ist auch der TÜV Rheinland Nebenkläger in dem Prozess. In erster Instanz waren die Prüfer, die den Produktionsprozess von PIP zertifiziert hatten, als Opfer der Täuschung anerkannt worden. Dies sahen auch andere Gerichte so. Zwar wurde der TÜV in einem Zivilverfahren in Toulon 2013 zunächst zu einer Entschädigung von Opfern verurteilt, dieses Urteil wurde in der zweiten Instanz aber wieder kassiert: Das Prüfunternehmen habe seine Verpflichtungen erfüllt. Das Berufungsgericht in Aix-en-Provence verhandelte den Fall bereits im November und ließ sich zur Urteilsfindung mehrere Monate Zeit.

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