"Öffentliche Verkehrsmittel kein Kriegsschauplatz": Weil sie einen Familienvater brutal misshandelten, wurden vier Jugendliche zu mehreren Jahren Haft verurteilt.
Nach einem Überfall auf einem Berliner U-Bahnhof hat sich das Leben eines 34-jährigen Familienvaters für immer verändert. Am Donnerstag hat nun das Berliner Landgericht die vier jugendlichen Täter zu Strafen von dreieinhalb bis fünf Jahren Haft verurteilt.
Hartes Urteil: Zwei U-Bahn-Schläger sind in Berlin zu dreieinhalb bis fünf Jahren Haft verurteilt worden. (© Foto: dpa)
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Sie hatten ihr Opfer geschlagen, getreten und eine Treppe hinuntergestürzt. Als sich der Mann hilflos am Boden zusammengekauert hatte, traf ihn mit voller Wucht eine Flasche am Kopf. Mit einem Schädelbruch und Hirnblutungen kam er in eine Klinik.
"Öffentliche Verkehrsmittel sind kein Kriegsschauplatz für junge Männer, überschießende Aggressionen auszuleben", begründete Richter Kai Dieckmann sein "hartes Urteil". Bei einer so schwerwiegenden Tat sei es geboten, den Angeklagten schmerzhaft klarzumachen, dass sie Grundregeln der Gesellschaft missachtet haben. Die von der Verteidigung beantragte Bewährung sei trotz Reue und Ansätzen zur Wiedergutmachung mit Schmerzensgeldzahlungen nicht möglich.
Fälle brutaler Gewalt im öffentlichen Nahverkehr sorgen immer wieder bundesweit für Entsetzen. In München wurde vorigen Monat ein 50-jähriger Manager zu Tode misshandelt, der Kinder vor Gewalt schützen wollte. Im Juni wurde ein 44-jähriger Mann in Hamburg wegen 20 Cent von Jugendlichen so schwer verletzt, dass er 20 Tage später starb.
Die Berliner Freunde im Alter von 17 bis 19 Jahren hatten sich in einem Park getroffen. Drei tranken große Mengen Wodka. "Wir haben uns aufgeputscht, wir haben uns gegenseitig aggressiv gemacht", hatte der 19-Jährige im Prozess bekannt. Die Jugendlichen brachten sich in eine Stimmung aus Hass und negativer Energie, argumentierte das Gericht. Sie waren bereit, sich unbeteiligte Opfer zu suchen. Auf dem Heimweg hatten sie zunächst zwei andere Männer in der U-Bahn angegriffen.
Der Familienvater war im Bahnhof Berlin-Haselhorst auf einer Bank eingenickt. Er hat kaum Erinnerungen an den Überfall. Blutüberströmt hatte er sich nach Hause geschleppt. Zwei Operationen waren nötig. "Es reißt mich aus dem Leben", hatte der Vater von zwei Töchtern im Alter von sechs und acht Jahren als Zeuge ausgesagt. Aber er müsse stark für die Familie sein.
"Ich gerate von Null auf Hundert, wie das HB-Männchen", hatte der 34-Jährige Nebenwirkungen der Tabletten beschrieben. Ein epileptischer Anfall im Sommer warf seine Genesung um Monate zurück. Die Ärzte teilten ihm mit: "Das ist für immer".
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(dpa/afis/gba)
Umstrittenes Anti-Piraterie-Abkommen
Auch die Brutalität einer Tat müßte entsprechend geahndet werden. Hier geht es nicht "nur" um ein Verbrechen, sondern um MEHRERE Straftaten zugleich.
Erstes Verbrechen:
Sie hatten ihr Opfer geschlagen und getreten...
Zweites Verbrechen:
Sie stürzen den Mann eine Treppe hinunter...Das hätte bereits tötlich enden können!
Drittes Verbrechen::
Das Opfer liegt bereits hilflos am Boden, da wird mit voller Wucht eine Flasche auf den Kopf geschlagen.
Resultat dieser Gewaltorgie:
Das Opfer kommt mit Schädelbruch und Hirnblutungen in eine Klinik.
Spätestens beim dritten Verbrechen wird der Wille zur Tötung des Opfers offensichtlich, das Opfer ist bereits ohnmächtig, da wird noch eine Flasche als Tatwerkzeug hinzugezogen. Brutaler geht es kaum, hier müsste jede einzelne Tat entsprechend bestraft werden.
Das zu milde Strafmaß ist damit für die Breite Masse der Bevölkerung nicht nachvollziehbar!
Das Opfer wird lebenslänglich an den Folgen leiden, Schmerzen haben, die Familie leidet mit und was wird aus den Tätern?
Die brüsten sich mit ihren Taten und lachen insgeheim über die "harte Bestrafung".
...veruntreut GELD! Dann sind die Gerichte schnell da mit langen Strafen. Kapitalverbrechen sind halt schlimmer, als ein zerstörtes Leben.
Recht und Gerechtigkeit sind halt doch zweierlei paar Schuhe
"Es war aber kein Mordversuch...
... sondern gefährliche Körperverletzung und in einem Fall zusätzlich schwere Körperverletzung. Und bei einem maximalen Strafrahmen von fünf Jahren für Jugendliche in diesem Fall sind das nunmal "hohe" Strafen. Mehr als das Gesetz vorsieht, werden die Richter ja wohl kaum verhängen können. "
Vor bayerischen Gerichten werden Tritte gegen den Kopf grundsätzlich als Mordversuch gewertet. Aber vielleicht sollten die beiden Schläger, die vor 3 Jahren den Schuldirektor fast totschlugen, einfach einmal Berufung einlegen. Wer weiss, vielleicht hilft's?
3 bis 5 Jahre für ein zerstörtes Leben. Das ist ja nicht so teuer, da kann man ja schon mal ordentlich zulangen. Da kann man nach Verbüssen der Haftstrafe gleich noch mal billig Leben zerstören. Super, Justitia, so gehts, so wird Vertrauen in die Justiz gefördert.
Aha, also wie früher den Hirschfänger einpacken bei einem Überfall die Jungs abstechen und selber 3 Jahre in den Knast gehen . Ist besser so.
Paging