Anklage erhoben:Todesliste mit 50 Kandidaten

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Bewaffnet mit Schwert und Molotowcocktails ist eine Schülerin im Mai zur Schule gegangen. Eine Mitschülerin hat den Amoklauf verhindert. Die Täterin muss vor Gericht.

Nach einem geplanten Amoklauf an einem Gymnasium bei Bonn hat die Staatsanwaltschaft gegen eine 16-jährige Schülerin Anklage erhoben. Die Jugendliche soll am 11. Mai dieses Jahres einen Amoklauf an ihrer Schule in Sankt Augustin nahe Bonn vorbereitet haben. Sie hatte zehn Molotowcocktails und ein Schwert in ihrem Rucksack mit zur Schule genommen.

Nach einem geplanten Amoklauf an einem Gymnasium bei Bonn hat die Staatsanwaltschaft gegen eine Schülerin Anklage erhoben. (Foto: Foto: dpa)

Der Vorwurf lautet auf versuchten Mord in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und Vorbereitung einer Sprengstoffexplosion, wie die Staatsanwaltschaft mitteilte.

Der Plan der Schülerin wurde vereitelt, als eine Mitschülerin die 16-Jährige überraschte. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft hatte die Angeklagte die Mitschülerin mit einer Schwertattacke in den Bauch töten wollen. Das Opfer konnte den Angriff jedoch abwehren. Es erlitt dabei aber Verletzungen an Händen und Armen.

Durch das Hinzukommen eines Lehrers wurde die Angreiferin abgelenkt und dem Opfer gelang gemeinsam mit dem Lehrer die Flucht. Der Lehrer reagierte sofort und veranlasste vom Sekretariat der Schule aus eine Warn-Durchsage. Dabei wurden alle Schüler aufgefordert, sich in die Klassenräume zu begeben. Dadurch sah die Jugendliche ihren Plan vereitelt. Noch auf dem Schulgelände versuchte sie vergeblich, sich mit einem Schuss der Schreckschusspistole zu töten. Anschließend floh sie nach Köln, wo sie sich am selben Abend im Hauptbahnhof der Bundespolizei stellte.

Die 16-jährige Schülerin, die den Amoklauf geplant hatte, befindet sich nach wie vor in der Jugendpsychiatrie. Motiv für die Tat sollen massive Probleme im Elternhaus sowie mit Lehrern und Mitschülern gewesen sein. Die Jugendliche habe ein umfassendes Geständnis abgelegt und werde weiter in einer geschlossenen jugendpsychiatrischen Einrichtung behandelt, hieß es.

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft hat ein inzwischen erfolgtes jugendpsychiatrisches Gutachten keine Anhaltspunkte für eine verminderte Schuldfähigkeit ergeben. Auch gebe es keine Anhaltspunkte für einen ausgedehnten Gebrauch von Computerspielen der Jugendlichen. Bei ihr seien Notizen zu den Hintergründen für die Tat gefunden worden. Zu deren Inhalt wollte die Ermittlungsbehörde keine Angaben machen. Weder bestätigten noch dementieren wollen die Ermittler auch das Vorliegen einer "Todesliste", die etwa 50 Namen umfassen soll.

Ausschlaggebend für den Vorwurf des versuchten Mordes ist laut Staatsanwaltschaft die Schwertattacke gegen die Mitschülerin gewesen, die in Tötungsabsicht erfolgt sei. Damit habe die Jugendliche eine andere Straftat, den geplanten Amoklauf, verdecken wollen.

Sollte die Anklage zugelassen werden, muss sich die Schülerin vor der Jugendkammer des Landgerichts Bonn verantworten. Die Hauptverhandlung wird unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden.

© sueddeutsche.de/dpa/abis/af - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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