Amoklauf von Winnenden:Schadenersatzprozess gegen Vater von Tim K. beginnt

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Die Tatwaffe fand Tim K. unverschlossen im Kleiderschrank seines Vaters. Vor vier Jahren erschoss der 17-jährige Amokläufer 15 Menschen und sich selbst. Nun kämpft die Familie eines Opfers vor Gericht um Schadenersatz.

Vor mehr als vier Jahren tötete der 17-jährige Amokläufer Tim K. in Winnenden und Wendlingen 15 Menschen und sich selbst - mit einer Pistole aus dem Kleiderschrank seines Vater. Nachdem die strafrechtliche Aufarbeitung des Falls mit einer Bewährungsstrafe für Tims Vater abgeschlossen ist, beginnt an diesem Mittwoch der erste Schadenersatzprozess. Wie das Landgericht Stuttgart mitteilte, klagen die Witwe und zwei Kinder eines der tödlich verletzten Opfer. Bei dem Toten handelt es sich um einen Kunden eines Autohauses in Wendlingen.

Nachdem Tim K. am 11. März 2009 zunächst an seiner früheren Schule in Winnenden 13 Menschen getötet hatte, war er per Auto und einer Geisel ins 40 Kilometer entfernte Wendlingen geflüchtet. Dort stürmte er in ein Autohaus, um sich einen neuen Wagen zu besorgen, eröffnete sofort das Feuer und erschoss den 46-jährigen Kunden und einen 36-jährigen Mitarbeiter, die gerade in einem Verkaufsgespräch waren. Der 17-Jährige lieferte sich darüber hinaus an dem Autohaus mit der Polizei einen Schusswechsel und verletzte dabei zwei Beamte in Zivil schwer. Später erschoss sich der Jugendliche auf dem Parkplatz.

Die Hinterbliebenen machen einen Unterhaltsschaden und den Ersatz von Beerdigungskosten geltend, sagte ein Gerichtssprecher. "Es geht um einen Streitwert von 80.000 Euro." Nach 35 Minuten endete die erste Sitzung vor dem Landgericht Stuttgart, Kläger- und Verteidigeranwälte setzten außergerichtliche Gespräche fort.

Insgesamt liegen bisher sechs Klagen Geschädigter und Hinterbliebener von Opfern des Amoklaufs gegen den Vater des Täters vor. Es geht um mehrere Hunderttausend Euro. Weitere Verfahren werden voraussichtlich im Herbst verhandelt. Die Stadt Winnenden verlangt zudem nach Anwaltsschätzungen rund 9,4 Millionen Euro von den Eltern des Amokläufers.

Das Landgericht Stuttgart hatte den Vater des Amokläufers am 1. Februar wegen fahrlässiger Tötung zu einem Jahr und sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Dagegen wollte der Angeklagte ursprünglich beim Bundesgerichtshof vorgehen, er zog die Revision gegen das Urteil jedoch zurück.

© Süddeutsche.de/dpa/sks - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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