Zehn Jahre Haft für Mord an Vermieterin:"Absoluter Vernichtungswille"

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Ein junger Mann zieht sich eine Horrormaske übers Gesicht und tötet seine Vermieterin mit 44 Messerstichen. Jetzt hat das Landgericht Bielefeld die Höchststrafe für den 19-Jährigen verhängt. Sein Verteidiger hat Revision angekündigt.

Eine Horrormaske wie diese hat die Bielefelder Polizei bei dem 19-jährigen Täter gefunden. (Foto: dpa)

Ein 19-Jähriger setzt sich eine Horrormaske auf und ersticht seine 82-jährige Vermieterin. Die Tat sorgte Ende März deutschlandweit für Entsetzen. Der Angeklagte leugnet sie bis heute.

Das Landgericht Bielefeld hat ihn jetzt zu zehn Jahren Haft verurteilt. Der Mann habe seine Vermieterin heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen mit 40 Messerstichen ermordet, urteilten die Richter. Der Mann leugne die Tat, sagte Richter Christoph Meiring, und zum Angeklagten gewandt: "Die Indizien sprechen gegen Sie."

Weil ein Gutachter dem Angeklagten Unreife bescheinigt hatte, greift das Jugendstrafrecht. Zehn Jahre sind die Höchststrafe. Auch der Staatsanwalt hatte zehn Jahre Haft wegen Mordes gefordert. Die Verteidigung plädierte auf Freispruch.

Die Gutachter hatten zudem festgestellt, dass der junge Mann an Gefühlstaubheit, der sogenannten Alexithymie, leide. Er könne die eigenen Gefühle nicht wahrnehmen und nicht formulieren. Dennoch sei er voll schuldfähig, so der Richter.

Der 19-Jährige war erstmals in seinem Leben mehrere Tage auf sich allein gestellt, Mutter und Schwester waren zur Kur. Er sei wohl frustriert gewesen, dass der Arbeiter-Samariter-Bund ihm die Ausbildung zum Rettungssanitäter verwehrt habe, versuchte der Richter die Tat zu erklären. Der junge Mann habe sich den Horrorfilm "Saw" angesehen. Dann habe er sich die Latexmaske "Justin, der Serienkiller" aufgesetzt, die arglose Frau "mit absolutem Vernichtungswillen" angegriffen und sie mit 40 Stichen so schwer verletzt, dass sie verblutete.

Die Horrormaske, die der Angeklagte während der Tat getragen habe, war zusammen mit der Tatwaffe, einem Messer, in seiner Wohnung gefunden worden. Entscheidend sei das Gutachten eines Rechtsmediziners gewesen. Demnach konnten die Blutspritzer und Gewebereste des Opfers, die auf der Rückseite der Kleidung des Mannes waren, nur von Ausholbewegungen mit dem Messer stammen. Diese hätten den Täter schließlich überführt.

Der 19-Jährige, der mit seiner Mutter und seiner Schwester seit Jahren in dem Haus lebt, nahm den Schuldspruch scheinbar regungslos entgegen. Unklar blieb bis zum Schluss sein Motiv.

"Es ist ein ganz abscheuliches, grausames Geschehen", so der Vorsitzende Richter. Er sprach von einem "ungehemmtem Blutrausch" gegen eine ältere, wehrlose Frau in deren eigener Wohnung. "Grauen ergreift einen, wenn man sich den Schrecken der Frau ausmalt."

Der Anwalt des 19-Jährigen kündigte Revision beim Bundesgerichtshof an.

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