Verwaltungsgericht München:"Gewaltexzesse" eines Polizisten

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Furchtlos und vorbildlich soll ein Polizist sein: Doch genau damit hatte ein Beamter Probleme. Als er seine gute Bewertung feiern will, kommt es zu einer heftigen Schlägerei. Jetzt ist der Beamte aus dem Dienst entfernt worden.

Von Ekkehard Müller-Jentsch

Auf der einen Seite sollen Polizisten furchtlos sein und bei einem robusten Einsatz auch mal handfest zupacken können. Anderseits müssen sie stets vorbildlich korrekte auftreten. An diesem Spagat ist ein als Zivilfahnder eingesetzter Münchner Beamter gescheitert: Der normalerweise äußerst tüchtige Ordnungshüter hatte zweimal in Cowboymanier über die Stränge geschlagen. Die Disziplinarkammer am Verwaltungsgericht München verfügte deshalb am Montag die "Entfernung" aus dem Polizeidienst.

Der heute 36-Jährige hatte bei einem Sicherheitsdienst gearbeitet, ehe er 1998 zur Polizei ging. Dort tat er sich zunächst hart, was sich in schlechten Dienstbeurteilungen niederschlug. Sogar seine Probezeit musste verlängert werden. Doch dann fand er seinen Weg, wurde immer besser beurteilt und auch bis zum Polizeihauptmeister befördert.

2012 bekam der Münchner erstmals von seinem Chef ein absolutes Spitzenzeugnis ausgestellt: 15 von maximal 16 möglichen Punkten. In seiner Begeisterung lud er Freunde zu einer nächtlichen Sause ein - und stürzte komplett ab. Vor dem Verwaltungsgericht räumte er ein, eine Runde Bull-Vodka nach der anderen geschmissen zu haben - später wurden bei ihm 2,09 Promille Blutalkohol gemessen.

Den Rest kennt er nur aus den Einsatzprotokollen seiner Kollegen: Er war mit einem Studenten wegen einer Jacke in Streit geraten und hatte diesen geschlagen. Anschließend zwang er wild um sich schlagend und tretend eine Funkstreife dazu, ihn zu fesseln und in die Ausnüchterungszelle zu werfen. Als er dort aufgewacht sei, habe er schlagartig gewusst, "einen Riesenmist gemacht" zu haben. Ein Amtsrichter verurteilte ihn später wegen Körperverletzung und Widerstand zu einer Geldstrafe.

Schon bald darauf nahm er sich nach wilder Verfolgungsjagd durch Münchner Hinterhöfe einen Einbrecher zur Brust. Der Täter hatte ihm zuvor böse Blessuren verpasst. "So, jetzt schaut's mal weg", hatte er nach der Festnahme zu uniformierten Kollegen gesagt. Er habe den Burschen, der in Wien früher zwei Polizisten niedergeschossen hatte, dann aber nur geschüttelt und mit seinem Schlagstock höchstens "berührt". Vor einem Strafgericht bekam er wegen Körperverletzung im Amt dafür sieben Monate zur Bewährung. Das Polizeipräsidium bewertet beide Vorfälle als "Gewaltexzesse" und will den Beamten loswerden.

"Das Vertrauen des Dienstherrn ist zerstört", sagte nun auch das Verwaltungsgericht und gab der Klage des Freistaats statt. Gabriele Schenk, Fachanwältin für Verwaltungsrecht, hatte zuvor auf eine Degradierung plädiert. Sie will Rechtsmittel einlegen.

© SZ vom 15.07.2014 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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