Verwaltungsgericht München:Wellenbad-Klage ist abgewiesen

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Verwaltungsgericht hält Fragestellung des Bürgerbegehrens für zu unkonkret. Bürgerinitiative will in Berufung gehen

Von A. Salch und A. Vecchiato, Penzberg/München

Die Initiatoren des Bürgerbegehrens "Sanierung Wellenbad Penzberg" sind mit ihrer Klage gegen die Stadt Penzberg vor dem Verwaltungsgericht (VG) München gescheitert. Die im Bürgerbegehren gestellte Frage zur Zukunft des Wellenbads sei zu unbestimmt, lautete die Begründung. Bereits zu Beginn der Verhandlung vor der 7. Kammer brachte die Vorsitzende Richterin Christine Gibbons dies klar zum Ausdruck.

Die Klage auf Zulassung des Bürgerbegehrens dürfte "unzulässig sein", weil die "ausreichende Bestimmtheit der Fragestellung" fehle. Die Bürger müssten erkennen, wofür beziehungsweise wogegen sie stimmten. Eine sachgerechte Entscheidung sei für die Bürger nur dann möglich, wenn sie die Vor- und Nachteile ihres Votums abschätzen könnten.

Auch der Penzberger Stadtrat hatte die Durchführung des Bürgerbegehrens zum Erhalt und der Sanierung des Wellenbads Anfang April 2017 abgelehnt. Und zwar ebenfalls mit dem Argument, dass die Fragestellung ("Sind Sie für den durchgehenden Badebetrieb und die kostensparende Sanierung?") fehlerhaft sei.

Der Vertreter der Bürgerinitiative (BI), die sich für die Sanierung des 40 Jahre alten Wellenbades stark macht, Rechtsanwalt Markus Fürst, hatte zur Verhandlung am Mittwoch zwei Anträge mit modifizierten Formulierungen mitgebracht. Doch auch damit vermochte er das Gericht nicht zu überzeugen. Der "Entscheidungsgegenstand", wie etwa die einzelnen Maßnahmen einer Sanierung und deren Kosten, bleibe letztlich unklar. Die Vertreterin der Stadt, Rechtsanwältin Kerstin Funk, monierte, dass die BI "suggeriert", dass nicht das Kommunalunternehmen Stadtwerke, sondern der Stadtrat für konkrete Maßnahmen, wie den durchgehenden Badebetrieb und einer angeblich möglichen Sanierung des Bades während der jährlich stattfindenden Wartungspausen, zuständig sei.

Rechtsanwalt Markus Fürst indes erklärte, dass für die Penzberger Bürger sehr wohl erkennbar sei, dass es bei dem geplanten Bürgerbegehren um "Abriss oder Sanierung" des Wellenbads gehe. Die Anwältin der Stadt warf Fürst hierauf vor, er entmündige die Bürger und lege den Willen derer einseitig aus, die sich bei einer Unterschriftensammlung für ein Bürgerbegehren ausgesprochen hatten. Fürst entgegnete, dass die BI bereit sei, in nächster Instanz vor dem Verwaltungsgerichtshof in die Berufung zu gehen. Außerdem kritisierte er erneut, dass sich der Verwaltungsrat der Stadtwerke aus Mitgliedern des Stadtrats rekrutiere. Es handle sich um einen "unechten Verwaltungsrat". So würden "gleichlautende Entscheidungen gefällt". Die Vertreterin der Stadt nannte dies eine Unterstellung.

Zu Bürgermeisterin Elke Zehetner (parteifrei/SPD) sagte Fürst, dass das Bürgerbegehren kommen werde, notfalls komme eben ein neues. "Wenn Sie hier gewinnen, dann haben Sie eine Schlacht gewonnen, aber nicht den Krieg." Zehetner erwiderte: "Bekriegen tun wir uns nicht." Rechtsanwältin Funk schlug der BI vor, sie solle ihre "Hausaufgaben" machen und das geplante Bürgerbegehren konkretisieren. Die Stadt brauche eine Entscheidung und sei für Gespräche immer bereit.

Nach der mündlichen Urteilsverkündung erklärten die BI-Vertreter Ingo Krüger und Wolfgang Kling, erstens in Berufung gehen zu wollen und zweitens ein neues Bürgerbegehren mit geänderter Fragestellung zu initiieren. Zu beidem riet ihnen auch Fürst. Kling war zufrieden mit dem Urteil, auch wenn die Klage abgewiesen wurde.

Bürgermeisterin Zehetner sagte, sie sehe die Argumentation der Stadt für die Ablehnung des Bürgerbegehrens in weiten Teilen bestätigt. Allein die Aussage von Richterin Gibbons zum Weisungsrecht des Stadtrats müsse insofern überdacht werden, ob man die Geschäftsordnung der Stadtwerke in diesem Punkt ändere. Stadtrat und Verwaltungsrat sollten darüber im April beraten, sagte auch der Penzberger Ordnungsamtsleiter Peter Holzmann.

© SZ vom 22.03.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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