Pflanzenschutzmittel:Antragsfrist für Sachkunde-Nachweis

Wer einen Nachweis beantragen will, dass er im Umgang mit Pflanzenschutzmitteln fachkundig ist, der muss sich sputen: Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Holzkirchen weist darauf hin, dass die Frist für die Anträge auf den sogenannten Pflanzenschutz-Sachkundenachweis am 26. Mai endet. Dieses Dokument im Scheckkartenformat benötigen alle, die Pflanzenschutzmittel beruflich verwenden oder verkaufen. Die Berechtigung haben wegen ihrer Berufsausbildung unter anderem Landwirte, Gärtner, Forstwirte, Floristen, Apotheker oder auch pharmazeutisch-technische Angestellte, dazu all jene, die eine spezielle Sachkundeprüfung absolviert haben.

Die Anträge für den Nachweis können online gestellt werden (www.pflanzenschutz-skn.de). Darüber hinaus sind entsprechende Formulare auch im Amt für Landwirtschaft und Forsten zu bekommen. Wer es versäumt, seinen Antrag bis zum Dienstag, 26. Mai, einzureichen, gilt nach Mitteilung der Behörde in Holzkirchen von Donnerstag, 26. November, an als nicht mehr sachkundig. Damit darf er beruflich Pflanzenschutzmittel weder kaufen noch verkaufen noch verwenden.

Unabhängig vom Antrag muss jede sachkundige Person im Dreijahreszeitraum eine Fortbildung besuchen. Der erste Dreijahreszeitraum endet für alle, die ihre Sachkunde vor dem 14. Februar 2012 erlangt haben, am 31. Dezember.

© SZ vom 09.05.2015 / sci - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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