Mitten in Penzberg:Platz da!

Städte und Gemeinden gängeln Bauherren gerne mit Stellplatzsatzungen für Autos. Und manchmal gibt es einen Kompromiss

Kolumne von Alexandra Vecchiato

Bauherren haben es schwer. So viele Vorschriften müssen sie einhalten. Dazu kommen noch die diversen Satzungen der Kommunen, in denen sie ihre Gebäude hochziehen. Neben Dachgauben erfreut sich wohl kein anderes Thema einer derart kontroversen Betrachtung wie Stellplätze. Also die Flächen, die benötigt werden, um Autos wohlgeordnet zu parken. Gar garstig sind Städte und Gemeinden in diesem Punkt und gängeln Bauherren gerne mit Stellplatzsatzungen. Auch die Stadt Penzberg hat ein solches Regelwerk, in dem etwa festgeschrieben ist, dass für Wohnungen von 65 Quadratmetern an zwei Stellplätze auf dem Grundstück nachzuweisen sind.

Dieser Nachweis ist oftmals nicht leicht zu führen. Daher versucht der ein oder andere, eine Befreiung von der Satzung zu erhalten, wie kürzlich im Penzberger Bauausschuss geschehen. 38 Stellplätze forderte die Stadt für einen Neubau. Das brachte den Bauherrn ins Schwitzen. Kurzerhand schlug er vor, seine künftigen Mieter zu verpflichten, nur einen Pkw pro Wohnung mitzubringen. Wer mehr Autos hat, müsse Sanktionen fürchten. Zudem wollte der Vermieter Lastenanhänger für Fahrräder, E-Bikes oder gar ein Lastenrad für die Mieter zur Verfügung stellen. Das schien den Stadträten dann doch ein zu großer Eingriff in die private Freiheit des Einzelnen und rechtlich bedenklich. Ein Kompromiss wurde gefunden. Geht doch.

© SZ vom 18.01.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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