Landgericht München II:Über dem Limit

Ein Fahrlehrer aus Wolfratshausen drängelt auf der Autobahn bei Tempo 220 - und ist nun vorbestraft.

Andreas Salch

Ein Fahrlehrer aus Wolfratshausen ist wegen versuchter Nötigung im Straßenverkehr jetzt vorbestraft. Seinen Führerschein hat der 23-Jährige am Donnerstag noch in einer Verhandlung vor dem Landgericht München II abgegeben. Anfang April vorigen Jahres raste der Fahrlehrer nachts auf der Autobahn mit rund 220 Kilometern in der Stunde auf der Überholspur in Richtung Starnberger Kreuz.

Dabei soll er mit seinem Wagen extrem dicht auf das Auto eines Mannes aus Oberösterreich aufgefahren sein und dabei die Lichthupe betätigt haben. Das Amtsgericht Starnberg verurteilte den 23-Jährigen deshalb zu einer Geldstrafe in Höhe von 1750 Euro und verhängte zudem einen Monat Fahrverbot. Gegen das Urteil legte der Wolfratshauser vor dem Landgericht Berufung ein. Allerdings auch die Staatsanwaltschaft: Sie verlangte eine noch höhere Strafe.

Aus diesem Grund riet der Vorsitzende Richter dem 23-Jährigen, seine Berufung gegen das Urteil der ersten Instanz zurückzunehmen. "Sie haben schon ein paar Sachen auf dem Kerbholz", stellte der Richter fest. Strafrechtlich ist der Fahrlehrer ebenfalls schon mehrmals in Erscheinung getreten, unter anderem wegen einer Wiesn-Schlägerei. "Und Ihr Verkehrszentralregister spricht auch schon Bände", merkte der Richter an.

Er fahre günstiger, wenn er die Berufung zurücknehme, riet er dem Fahrlehrer. Der beriet sich daraufhin mit seinen Verteidiger und willigte schließlich ein. Auch die Staatsanwaltschaft nahm daraufhin ihre Berufung zurück. sal

© SZ vom 04.05.2012 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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