Glosse:Halloween stinkt der Polizei

Lesezeit: 1 min

Fantasielose Witzbolde und seltsame Reaktionen machen die Arbeit der Ordnungshüter unerquicklich

Von Ingrid Hügenell

Polizeiarbeit ist manchmal erschreckend unglamourös. Das offenbart der Bericht, den die Polizeiinspektion Geretsried am Sonntag verschickt hat. Ein Absatz darin ist den Untaten gewidmet, die unartige Menschen in der Nacht auf Sonntag begangen haben, an Halloween, offenbar "in Unkenntnis der hiesigen Sitten und Bräuche", wie es der Berichterstatter aufgeschrieben hat. Es sind die ausnahmslos unkreativen Ideen der Übeltäter plus die seltsamen Reaktionen einer Betroffenen, welche die Arbeit der Geretsrieder Polizisten so unerquicklich machen.

Passiert ist Folgendes: Am Amselweg wurde eine frisch gepflanzte Thujenhecke ausgerissen und an der Richard-Wagner-Straße eine Fassade mit Eiern beworfen. Da überfällt einen ja schon beim Lesen das große Gähnen. Auch nicht besser: Am Drosselweg wurde ein mobiles Toilettenhäuschen umgekippt und so zum Verkehrshindernis. Die Ordnungshüter fuhren hin, stellten das Häuschen wieder auf und beseitigten die ausgelaufene blaue Flüssigkeit. "Augen auf bei der Berufswahl!", kommentiert ein Polizeisprecher das ebenso üble wie übel riechende Geschehen.

Noch mit einem weiteren Fall mussten sich die Geretsrieder Beamten befassen: Ein Beutel mit Restmüll fand sich in der Biomülltonne eines Nachbarhauses. Die meisten Leute würden in so einem Fall vermutlich den Beutel mit spitzen Fingern aus der Tonne fischen und zum Restmüll werfen, wo er eben hingehört. Die Beschwerdeführerin, von der die Polizei berichtet, fischte auch ganz richtig den Beutel heraus, öffnete ihn dann aber und fand, nach einigem Wühlen, Hinweise auf den ursprünglichen Besitzer. Damit wandte sie sich an die Polizei, die offenbar tatsächlich gerade nichts Besseres zu tun hatte. Jedenfalls stellte sich heraus, dass wohl nicht der Restmüll-Ursprungsbesitzer seinen Müll wenig fachgerecht entsorgt hatte. Vielmehr haben vermutlich die fantasielosen Halloween-Witzbolde die Tüte von der einen in die andere Tonne bewegt. Daraus könnte man, wenn man wollte, eine Ordnungswidrigkeit konstruieren, sagt der Polizist. Will man aber nicht. Immerhin einer, der den Beutel nicht zu hoch hängt.

© SZ vom 02.11.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: