Geretsried/Königsdorf:Ende des Wasserstreits ist absehbar

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Das Verwaltungsgericht München lässt durchblicken, dass es die Anordnungen des Tölzer Landratsamts zum Chloren und Abkochen des Wassers und zum Bau einer Ultrafiltrationsanlage für rechtmäßig hält. Ein Urteil im Streit über das Trinkwasser in Königsdorf und Geretsried soll diesen Donnerstag gesprochen werden

Von Matthias Köpf, Geretsried/Königsdorf

Der jahrelange Streit über das Trinkwasser in Königsdorf und Geretsried steht vor einer juristischen Entscheidung. Am Mittwoch hat die zuständige Kammer am Verwaltungsgericht München durchblicken lassen, dass es die Anordnungen des Landratsamts zum Chloren und Abkochen des Wassers sowie zum Bau einer Ultrafiltrationsanlage für rechtmäßig hält. Dieselbe Kammer hatte sich schon in vorangegangen Eilentscheidungen auf die Seite des Landratsamts gestellt, weil Gefahren durch möglicherweise keimbelastetes Trinkwasser weitestgehend ausgeschlossen werden müssten. Ein Urteil wurde am Mittwoch nicht gesprochen, seine Richtung erfahren die Beteiligten aber an diesem Donnerstag.

Nach knapp eineinhalbstündiger Verhandlung lösten sich am Nachmittag die Rücken von den Lehnen, die rund drei Dutzend zum größten Teil aus Königsdorf angereisten Zuhörer, die daheim seit rund drei Jahren gechlortes Wasser trinken müssen, beugten sich gespannt nach vorn, als Richter Uwe Schöffel als Vorsitzender der fünfköpfigen Kammer die letzten Anträge zu Protokoll gegeben hatte. Doch die Verhandlung, die wegen des Andrangs kurzfristig in einen größeren Saal verlegt worden war, endete an dem Nachmittag ohne das erhoffte Urteil. Damit blieb mindestens noch für einige Stunden auch der Rechtsfrieden aus, den sich sowohl Königsdorfs Bürgermeister Anton Demmel und der Geretsrieder Stadtwerke-Vorstand Jan Dühring einerseits als auch Landesanwalt Christian Konrad als Vertreter des Landratsamts andererseits gewünscht hatten. An dieser Erwartung hatte der Vorsitzende ohnehin seine Zweifel: "Ich habe ein bisschen den Eindruck, dass Frieden durch unsere Entscheidung auch nicht unbedingt erreichbar ist, sondern nur ein Ende des Unfriedens", sagte Schöffel mit Blick auf die verhärteten Fronten.

Rein inhaltlich hat sich an den jeweiligen Positionen auch in der juristischen Ausformulierung vor Gericht nichts geändert. Die beiden Anwälte der klagenden Kommunen, die beiden von ihnen aufgebotenen Fachfrauen vom versorgernahen "Technologiezentrum Wasser" sowie Demmel und Dühring bekräftigten ihre Auffassung, dass der notgedrungen längst vorangetriebene Bau einer teuren Ultrafiltrationsanlage überflüssig sei. Die von Geretsried 1999 und von Königsdorf 2013 installierten Anlagen zur UV-Bestrahlung reichten vollkommen aus; die Anordnung aus dem Landratsamt zum Chloren und Abkochen des Trinkwassers sei angesichts der wenigen und auch nur schwach keimbelasteten von insgesamt sehr vielen Proben überzogen. Dagegen wiederholte der Leiter des Tölzer Gesundheitsamts, Franz Hartmann, dass das Gebiet, aus dem Königsdorf und Geretsried ihr Wasser fördern, dafür eigentlich nicht geeignet sei, weil eine dünne Humusschicht und dann höchstens zwei Meter sandiger Kies ohne große Filterwirkung das Reservoir nicht ausreichend schützen könnten. Die Keimfunde vor und auch hinter der UV-Anlage seinen an sich nicht hinnehmbar und könnten zudem auf Erreger hindeuten, die weder mit UV-Licht noch mit Chlor zu bekämpfen seien, sondern ausgefiltert werden müssten.

Vor dem für diesen Donnerstag angekündigten mündlichen Urteil wollte sich nach der Verhandlung keiner der Beteiligten zu dem Verfahren äußern.

© SZ vom 12.03.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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